Steuerliche Vorteile für den Arbeitnehmer?
In der Anwartschaftsphase sind die Zuwendungen an die Unterstützungskasse nicht als Zufluss von Arbeitslohn zu bewerten und daher lohnsteuerfrei. Bei den Leistungen einer Unterstützungskasse handelt es sich um nachträgliche Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Steuersatz der versorgungsberechtigten Personen ist im Rentenalter i. d. R. deutlich niedriger als in der Zeit des aktiven Erwerbslebens, zudem stehen bis 2040 attraktive Steuerfreibeträge zur Verfügung.
Welche Zielgruppe wird angesprochen?
Alle Arbeitnehmer, die ihr erstes Dienstverhältnis bei dem Arbeitgeber haben sowie Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH.
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