Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse gewährt den Zugehörigen der Trägerunternehmen Versorgungsleistungen ohne Rechtsanspruch. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts haben die Arbeitnehmer aber eine Rechtsposition, die faktisch einem Rechtsanspruch gleichkommt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei einem persönlichen Gespräch.

 

 

 

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Steuerliche Vorteile für den Arbeitnehmer?

In der Anwartschaftsphase sind die Zuwendungen an die Unterstützungskasse nicht als Zufluss von Arbeitslohn zu bewerten und daher lohnsteuerfrei. Bei den Leistungen einer Unterstützungskasse handelt es sich um nachträgliche Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Steuersatz der versorgungsberechtigten Personen ist im Rentenalter i. d. R. deutlich niedriger als in der Zeit des aktiven Erwerbslebens, zudem stehen bis 2040 attraktive Steuerfreibeträge zur Verfügung.

 

 

 

Welche Zielgruppe wird angesprochen?

Alle Arbeitnehmer, die ihr erstes Dienstverhältnis bei dem Arbeitgeber haben sowie Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH.

 

 

Lassen Sie sich unverbindlich beraten und Ihren Versicherungsschutz von uns überprüfen. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an: Telefon: 03461-5479267

 

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