Lohnfortzahlung für Geschäftsführer

Der Ausfall des Geschäftsführers einer GmbH birgt erfahrungsgemäß ein erhebliches Kostenrisiko für das Unternehmen. Stellen Sie sich vor, Ihre Arbeitskraft als Geschäftsführer, fällt längere Zeit krankheitsbedingt aus. Allein mit der Verpflichtung zur Ihrer Gehaltsfortzahlung besteht ein grundsätzliches Risiko für die GmbH in Höhe des monatlichen Bruttogehaltes des Geschäftsführers. Angenommen Ihre Arbeitskraft fällt aus und muss unter Umständen ersetzt werden.

1. Welche Folgen hätte diese Situation für Ihr Unternehmen?

2. Wie würden Sie das Unternehmen vor den Risiken der Entgeltfortzahlung absichern?

Diesen Fragen ist die DKV nachgegangen und entwickelte eine geniale Lösung. Dies liegt nicht zuletzt an der Steuerersparnis durch die volle Anrechnung des Beitrags als Betriebsausgaben. Mit der steueroptimierten Gehaltsfortzahlung wird die bedarfsgerechte Absicherung des Einkommens über die GmbH gewährleistet und das ist bereits ab dem 4. Krankheitstag möglich.

Das Risiko der GmbH wird erheblich reduziert durch eine Rückdeckung der DKV und somit ausgelagert. Die DKV garantiert Ihrem Unternehmen im Ernstfall die Kostenübernahme des Geschäftsführer-Gehaltes in entsprechender Höhe. Ein relativ geringer Aufwand für einen großen Gesamtnutzen!

 

     ODER...?

Warum also sollte die GmbH das Risiko für Ihre Gehaltsfortzahlung allein tragen?

     Lagern Sie das Risiko aus dem Unternehmen aus und übertragen es auf einen Dritten!

Warum sollten Sie die Beiträge für Ihre Einkommensabsicherung selbst tragen?

     Verlagern Sie die Beiträge im Rahmen einer Rückdeckung legal ins Unternehmen!

Warum sollte Ihr Unternehmen die steuerlichen Vorteile nicht nutzen?

     Die Beiträge sind in voller Höhe als Betriebsausgabe bei der GmbH absetzbar!

 

Zusammenfassend die Vorteile für die GmbH und den Geschäftsführer selbst:

 

 - Übernahme des vollen Bruttogehaltes, ab dem 4 Tag, für die gesamte Dauer der Gehaltsfortzahlung

 - Entlastung der GmbH vom Kostenrisiko für die Gehaltsfortzahlung

 - Beitragseinsparung für privates Krankentagegeld

 - Beiträge zu 100% als Betriebsausgaben absetzbar

 - Kosten für das Gehalt muss nicht erwirtschaftet werden


Am besten ist es natürlich, das niemand aus krankheitsbedingten Gründen ausfällt, denn der Kopf und die Seele des Unternehmens ist so schnell nicht ersetzbar. Das kann auch unser Vorschlag nicht ändern. Aber die direkten finanziellen Folgen eines solchen – unter Umständen auch längerfristigen Ausfalls – davor können Sie Ihr Unternehmen schützen!

Für alle Fragen, insbesondere zum Ablauf im Krankheitsfall, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 
 

Lassen Sie sich unverbindlich beraten und Ihren Versicherungsschutz von uns überprüfen. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an: Telefon: 03461-5479267

Ihr UVD-Team

 
 
 
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