Die Rürup-Rente

Seit 2005 gibt es neben der Riester-Rente eine weitere Form der staatlich geförderten Altersvorsorge, die sogenannte Rürup-Rente. Hier gibt es keine staatlichen Zulagen wie bei der Riester-Rente. Gefördert wird bei der Rürup-Rente nur durch den Steuervorteil. Die Rürup-Rente lohnt sich eigentlich nur für diejenigen, die keinen Anspruch auf die Riester-Förderung haben.
Allein Selbstständige und Freiberufler, die von anderen staatlich geförderten Altersvorsorge-Produkten ausgeschlossen sind, können davon profitieren.

 

 

 

 
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Was ist zu beachten?

Es gibt bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht - es ist nur die Auszahlung als Rente möglich. Eine monatliche Auszahlung erhält man frühestens ab dem 60. Lebensjahr.

 

 

 

Welche Vorteile bietet die Rürup-Rente?

  • Für Selbstständige ist es die einzige Möglichkeit, steuerbegünstigt für die Rente zu sparen.
  • Zum anderen gilt die Rürup-Rente als Insolvenz und ALG II sicher. Diese "Unpfändbarkeit" betrifft allerdings nur den staatlich geförderten Anteil.

 

 

 

Welche Nachteile hat die Rürup-Rente?

  • Die Ansprüche auf diese Rentenleistung sind nicht vererbbar und nicht an Dritte übertragbar, d.h. stirbt der Sparer vor Beginn des Rentenalters, ist das angesparte Geld weg. Familienangehörige erhalten nichts von dem eingezahlten Geld.
  • Die Rürup-Rente kann nicht in eine Kapitalauszahlung umgewandelt werden.
  • Viele Regelungen sind schwierig zu definieren, z.B. bei evtl. Scheidung
  • Zusätzliche, den Vertrag ergänzende Vereinbarungen, wie teilweise Vererbbarkeit in der Ansparzeit und in der Rentenbezugszeit oder eine Witwenrente, sind noch unklar.
  • Die Garantieleistung für die eingezahlten Beiträge ist von Produkt zu Produkt verschieden; ist keine Garantie vereinbart, können auch Verluste eintreten. Mit Garantiezusage liegt die Verzinsung bei 1,75 Prozent.

 

 

 

Ein Wort zur Besteuerung

  • Der Anleger muss die ausgezahlten Rentenbeiträge versteuern.
  • Im Jahr 2005 wurden zunächst 50 Prozent der Auszahlungen besteuert.
  • Dieser Prozentsatz erhöht sich in den darauffolgenden Jahren bis zum Jahr 2020 jährlich um zwei Prozent. Anschließend um jeweils ein Prozent bis zum Jahr 2040.
    Ab dem Jahr 2040 werden die monatlichen Rentenzahlungen komplett besteuert.

 

 

 

Wieviel Förderung gibt es?

  • Die Beiträge z.B. zur Kapitallebensversicherung sind nicht mehr steuerlich absetzbar.
    Bei der Rürup-Rente ist es so, dass die gezahlten Beiträge bis zu einer gewissen Grenze von der Steuer absetzbar sind. So können eine Menge Steuern gespart werden.
  • Der anerkannte Prozentsatz steigt jedes Jahr bis zum Jahr 2025 um
    zwei Prozentpunkte bis auf 100 Prozent an.

    Dabei gelten Höchstbeträge: bei Alleinstehenden bis 20.000 Euro, bei Ehepaaren bis max. 40.000 Euro

 

Steuerjahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 ..... 2025
Ansetzbarer Prozentsatz von ... 60 % 62 % 64 % 66 % 68 % 70 % ..... 100 %

 

 

 

 
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