Rechtsschutz umfasst:
Die Rechtsschutz Versicherung deckt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten in verschiedenen Bereichen, die sich entweder einzeln oder kombiniert abschließen lassen.
Folgende Kosten werden dabei berücksichtigt:
- Kostenerstattung für Gutachten
- versichert sind u. a. Schadenersatz-, Arbeits-, Ordnungswidrigkeiten-, Sozialgerichts- und Straf-Rechtsschutz
- Schutz für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter
- optionale Inkassodienstleistungen
Die Grundabsicherung besteht aus dem Privatrechtsschutz, weitere Bausteine lassen sich zusätzlich vereinbaren. Für eine weitgehend komplette Deckung sind außerdem die Bausteine Beruf, Verkehr und Wohnungs-Rechtschutz für die selbst genutzte Wohneinheit notwendig. Darüber hinaus gibt es bei den meisten Versicherungsgesellschaften noch weitere Bausteine, die sich einschließen lassen.
Rechtsschutz-Bausteine:
Immer mehr Gesetze und Verordnungen, erhöhte Prozessbereitschaft, eine komplizierte nationale und europäische Rechtsordnung: Schnell kann aus einer Alltäglichkeit ein kostspieliger und langwieriger Rechtsstreit werden. Ohne die Hilfe eines Anwalts und den finanziellen Rückhalt einer Rechtsschutzversicherung ein Abenteuer mit hohem Risiko.
Wenn sich rechtliche Fragen ergeben, sich ein Rechtsstreit anbahnt oder es zum Prozess kommt, möchten Sie finanziell gegen etwaige Prozesskosten abgesichert sein und möglichst auch Ihr Recht bekommen. Deswegen bieten wir Ihnen engagierte Dienstleister, die Ihnen als Partner zur Seite steht.
Ob Führungskraft oder selbstständiger Unternehmer, Ihre Firma ist Ihr Leben. Sichern Sie diesen wichtigen Lebensbereich ab. Bei den unterschiedlichsten Anbietern finden Sie dafür individuell passende Rechtsschutzversicherungen – für Sie und Ihr Unternehmen.
Existenz-Rechtsschutz
Rechtsschutz für Gewerbekunden
Rechtsschutz für Heilberufe
Rechtsschutz für Landwirte
Rechtsschutz für Führungskräfte
Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen
Rechtsschutz bieten Ihnen die Versicherer in vielen Bereichen. Die einfachste Variante ist der Privat-Rechtsschutz, zusätzlich lassen sich Verkehrs-Rechtsschutz, Berufs-Rechtsschutz und Wohnungs-Rechtsschutz für selbst genutzte Wohneinheiten einschließen.
Vermietete Immobilien und Wohnungen benötigen ebenfalls einen eigenen Vertrag, wenn zum Beispiel Streitigkeiten mit den Mietern einschlossen werden sollen.
Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung kann auch unabhängig von den anderen Risiken versichert werden, sie bietet dann entweder Schutz nur für bestimmte Fahrzeuge, die im Vertrag festgelegt werden oder für alle Fahrzeuge der Familie.
Zusatzleistungen:
Bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung kommen Versicherungsnehmer oftmals in den Genuss von kostenfreien Zusatzleistungen. So gibt es in der Regel eine Hotline, über die Anwälte zu allgemeinen und speziellen Rechtsfragen Auskunft geben und auf Wunsch auch geeignete Anwälte in der Umgebung empfehlen. Außerdem gibt es meistens einen speziellen Kundenbereich auf den Internetseiten des Anbieters. Hier finden Versicherungsnehmer Musterverträge und Musterschreiben für diverse Anlässe. Die meisten Gesellschaften vereinbaren Regeln für einen Schadenfreiheitsrabatt. Bleibt der Versicherungsnehmer über mehrere Jahre Schadenfrei, reduziert sich entweder der Beitrag oder die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.
Mit Rechtsschutz das finanzielle Risiko mildern:
Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland leider zwei völlig unterschiedliche Sachen. Die Gebühren für Gerichts- und Anwaltskosten berechnen sich nach dem Streitwert, und sobald es um höhere Streitwerte geht, summieren sich die Kosten schnell auf mehrere Tausend Euro. Um dieses finanzielle Risiko abzumildern, kann eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.
Viele Fälle werden nie verhandelt, weil einem Partner das Kostenrisiko zu groß ist. Eine Rechtsschutzversicherung mildert das finanzielle Risiko und bietet massive Unterstützung. Wenn Versicherungsschutz besteht, trägt der Versicherungsnehmer nur die vereinbarte Selbstbeteiligung, weitere Kosten entstehen zunächst nicht. Wenn ein Anwalt beauftragt wird, rechnet dieser in der Regel direkt mit dem Rechtsschutzversicherer ab.
Wer zahlt was im Rechtsstreit?
In der ersten Instanz zahlen beide Seiten ihre Kosten grundsätzlich selbst. Viele Prozesse werden gar nicht geführt, weil das Kostenrisiko einfach zu hoch ist und die Rechtsschutzversicherung vermindert dieses Risiko beträchtlich. So können sich auch Prozesse rechnen, bei denen der Ausgang unklar ist.
Welche Streitigkeiten sind nicht versichert?
Auch mit einer Rechtsschutzversicherung lassen sich nicht sämtliche Streitigkeiten absichern. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Verbrechen und Vergehen, die sich nur vorsätzlich begehen lassen. Dabei ist es sogar irrelevant ob die vorgeworfene Straftat tatsächlich begangen wurde oder nicht. Rechtsschutz besteht von Anfang an nicht. Durch den Einschluss des Spezial-Straf-Rechtsschutzes kann Versicherungsschutz für den Vorwurf von Vorsatzdelikten erteilt werden, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt. Das typische Beispiel für eine vorsätzlich begangene Tat ist die Beleidigung, da diese nicht versehentlich passieren kann aber auch Mord, Totschlag und ähnliche Verbrechen sind im Normalfall ausgeschlossen.
Lassen Sie sich unverbindlich beraten und Ihren Versicherungsschutz von uns überprüfen. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an: Telefon: 03461-5479267
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