Direktversicherung

Die Direktversicherung ist ein Versicherungsvertrag, den der Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter abschließt. Versicherungsnehmer ist also der Arbeitgeber, versicherte Person der Arbeitnehmer. Die Versicherungsleistungen stehen dem Arbeitnehmer bzw. seinen Hinterbliebenen zu – die versorgte Persone ist bezugsberechtigt. Dieses Bezugsrecht ist bei einer Direktversicherung mit Entgeltumwandlung sofort unwiderruflich.

 

 

 

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Welche steuerlichen Vorteile haben Sie als Arbeitnehmer von dieser Versicherung?

Arbeitnehmer zahlen gemäß § 3 Nr. 63 EStG auf Beiträge in Höhe von bis zu 4 % der BBG keine Steuern und Sozialabgaben. Ein Aufstockungsbetrag in Höhe von 1.800,00 Euro ist ggf. zusätzlich steuerfrei.

 

 

 

 

Was passiert mit meiner Versicherung, wenn ich aus der Firma ausscheide?

Nach Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen, kann dieser den Vertrag privat weiterführen.

 

 

Lassen Sie sich unverbindlich beraten und Ihren Versicherungsschutz von uns überprüfen. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an: Telefon: 03461-5479267

 

 

 

 
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