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Möglichkeiten das finanzielle Risiko abzumildern
Viele Fälle werden nie verhandelt, weil einem Partner das Kostenrisiko zu groß ist. Eine Rechtsschutzversicherung mildert das finanzielle Risiko und bietet massive Unterstützung. Wenn Versicherungsschutz besteht, trägt der Versicherungsnehmer nur die vereinbarte Selbstbeteiligung, weitere Kosten entstehen zunächst nicht. Wenn ein Anwalt beauftragt wird, rechnet dieser in der Regel direkt mit dem Rechtsschutzversicherer ab.
Versicherter Personenkreis:
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Versicherungsnehmer
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Ehepartner oder im Antrag genannter Lebenspartner
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Minderjährige Kinder
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Unverheiratete, nicht in einer eingetragenen Partnerschaft lebende, volljährige Kinder - jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte Berufstätigkeit ausüben
Rechtsschutz-Bausteine
- Rechtsschutz bieten Ihnen die Versicherer in vielen Bereichen. Die einfachste Variante ist der Privat-Rechtsschutz, zusätzlich lassen sich Verkehrs-Rechtsschutz, Berufs-Rechtsschutz und Wohnungs-Rechtsschutz für selbst genutzte Wohneinheiten einschließen.
- Vermietete Immobilien und Wohnungen benötigen ebenfalls einen eigenen Vertrag, wenn zum Beispiel Streitigkeiten mit den Mietern einschlossen werden sollen.
- Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung kann auch unabhängig von den anderen Risiken versichert werden, sie bietet dann entweder Schutz nur für bestimmte Fahrzeuge, die im Vertrag festgelegt werden oder für alle Fahrzeuge der Familie.
Versicherungs-und Leistungsarten
Rechtsschutzversicherungen sind heute in der Regel modular aufgebaut. Man kann sich also entscheiden, ob man ein Komplettpaket, das alle (angebotenen) Leistungsarten abdeckt, versichert, oder sich auf Versicherungsschutz für bestimmte Bereiche des Lebens beschränkt, wie z. B. auf den Verkehrs-Rechtsschutz, den Arbeits-Rechtsschutz oder den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Welche Risiken die Versicherung genau einschließt, ist den ARB zu entnehmen, die der Versicherungspolice beiliegen.
Häufig werden folgende Pakete angeboten:
- § 21 Abs. 3 ARB Verkehrs-Rechtsschutz für ein oder mehrere Fahrzeuge (Kennzeichen muss angegeben werden)
- § 21 Abs. 11 ARB Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie
- § 22 ARB Fahrer-Rechtsschutz (für Fahrer von fremden Fahrzeugen)
- § 23 ARB Privat-Rechtsschutz für Selbständige
- § 24 ARB Berufs-Rechtsschutz für Selbständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine
- § 25 ARB Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige
- § 26 ARB Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige
- § 27 ARB Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
- § 28 ARB Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige
- § 29 ARB Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
Ein Beispiel: Ärger im Beruf
Wie reagieren Sie beispielsweise, wenn Sie Ihren Job aus heiterem Himmel verlieren? Können Sie es sich leisten, die Kündigung auf eigenes Risiko anzufechten? Denn die Kosten für Streitigkeiten vor dem Arbeitsrichter muss jede Partei in der 1. Instanz in voller Höhe selbst tragen – unabhängig vom Ausgang des Prozesses. Schon bei einem Streitwert von 5.000 Euro entstehen Kosten über ca. 3.500 Euro. Die Berufsrechtsschutzversicherung nimmt Ihnen diese Belastung ab.
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