Pflegeversicherung
Kurzfilm Pflegezusatz!
Sichern Sie Ihre Pflege ab! Denn die gesetzliche Pflegeversicherung ist staatliche Hilfe mit Teilkasko-Charakter. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nicht mehr als eine Grundabsicherung, die bei weitem nicht ausreicht.
Jeder Versicherte einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ist verpflichtet, auch Beiträge in die Pflegepflichtversicherung zu zahlen. Die Pflegepflichtversicherung ist dann automatisch bei demselben Versicherer angesiedelt, allerdings können privat Versicherte bei einem Wechsel von der einen in die andere Krankenversicherung Ihre Pflegepflichtversicherung beim vorherigen Versicherer bestehen lassen oder diese ebenfalls beim neuen Versicherer abzuschließen
Die Leistungen beider Pflichtversicherungen (privat und gesetzlich) sind identisch.
Wichtig ist, frühzeitig Vorsorge zu treffen und sich für den Fall der Pflegebedürftigkeit gut abzusichern. Somit ist Ihr eigenes Erspartes und das Ihrer unterhaltspflichtigen Angehörigen auch in einem solchen Fall gesichert!
Lassen Sie sich unverbindlich beraten und Ihren Versicherungsschutz von uns überprüfen. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an: Telefon: 03461-5479267
Angebot anfordern
←UVD
|