Welche Schäden deckt die Unfallversicherung?
Die Unfall Versicherung leistet eine Entschädigung, wenn die versicherten Personen durch einen Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung erleiden.
Zur Berechnung der Entschädigungsleistung wird eine sogenannte Gliedertaxe herangezogen, aus der genau hervorgeht, wie hoch der Invaliditätsgrad beim Verlust von bestimmten Körperteilen oder Sinnen ist.
Auch wenn die Funktion eines Körperteils nur teilweise eingeschränkt ist, wird der entsprechende Anteil des Prozentsatzes als Invalidität angenommen.
Entsprechend des Invaliditätsgrades wird dann die Gesamtversicherungssumme anteilig ausgezahlt. Neben der reinen Einmalzahlung bei bleibenden Schäden kann auch bei Antragstellung die Zahlung einer monatlichen Unfallrente vereinbart werden. Hier erhält der Versicherungsnehmer dann bei Invalidität die vereinbarte monatliche Summe entsprechend des Invaliditätsgrads.
Wie und was zahlt die Unfallversicherung?
Wahlweise zahlt der Versicherer eine größere einmalige Summe, um zum Beispiel den Umbau der Wohnung zu finanzieren, oder eine lebenslange Unfallrente. Auf Ihren Wunsch hin lassen sich auch beide Modelle in einer Versicherungspolice zusammenfassen.
Zusätzlich zur Zahlung der einmaligen Summe oder der Rente können Versicherungsnehmer noch viele weitere Bausteine in den Vertrag einschließen. Mit einem Unfallkrankenhaustagegeld und anschließendem Genesungsgeld lassen sich zusätzliche Kosten auffangen. Mit einer Todesfallleistung können die Bestattungskosten bestritten werden.
Bei den meisten Versicherungsunternehmen sind außerdem die Kosten für kosmetische Operationen nach einem Unfall bis zu einer Höchstsumme beitragsfrei mitversichert. Auch Bergungskosten sind bis zu einer Höchstgrenze beitragsfrei enthalten.
Was sind Progressionstarife?
Bei Tarifen mit integrierter Progression werden mit zunehmendem Invaliditätsgrad höhere Leistungen fällig. Bei einem Tarif mit einer Progression von 300 % erhält der Versicherungsnehmer bei einem Invaliditätsgrad von 100 % dann das Dreifache der vereinbarten Versicherungssumme.
Die Leistungen steigen bei Progressionstarifen immer stärker an, während für die ersten 25 % Invalidität in der Regel noch keine Mehrleistungen erfolgen, staffeln sich die höheren Leistungen ab 26 %.
Ein Tarif mit einer hohen Progression eignet sich also besonders, um das Risiko einer völligen Invalidität mit relativ geringen Beiträgen abzusichern.
Welche Zusatzleistungen können in der Unfallversicherung vereinbart werden?
Der Versicherungsschutz in der Unfall Versicherung kann um einige Bausteine erweitert werden. Beitragsfrei sind meistens Bergungskosten oder kosmetische Operationen versichert.
Gegen Beitragszuschlag lassen sich auch Todesfallleistungen, Unfallkrankenhaustagegeld und Genesungsgeld vereinbaren. Der Einschluss einer Unfallrente ist gegen einen Beitragszuschlag ebenfalls möglich.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt meistens bei Unfällen weltweit. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, bei Unfällen auf Reisen in Kriegsgebiete wird in der Regel kein Versicherungsschutz geboten, auch Unfälle, die aus kriegerischen Handlungen resultieren, sind meistens nicht mitversichert.
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