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Ertragsschadenversicherung
Damit ist die Absicherungsmöglichkeit gemeint vor finanziellen Einbußen bei größeren Tierbeständen. Seuchenprophylaxe auf dem eigenen Hof ist wichtig. Wie schnell sind Sie jedoch indirekt von einer Seuche betroffen und z. B. mit einem Vermarktungsverbot belegt! Dann übernimmt die Ertragsschadenversicherung den finanziellen Ausfall.
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Allgemeine Erklärung:
Im Gegensatz zur Tierseuchenkasse, die nur bei Tötung der Tiere zahlt, kommt die Ertragsschadenversicherung im Krankheits- oder Seuchenfall von Rinder-, Schweine- oder Geflügelbeständen umfassend für Ihre Ertragseinbußen auf. Auch wenn Ihre eigenen Tiere nicht von einer Seuche befallen sind, Ihr Hof jedoch in der Nähe eines gesperrten Betriebes liegt und von einem Vermarktungsverbot betroffen ist. Wir bieten Ihnen zwei verschiedene Modelle an, die sich durch den Umfang der Deckung unterscheiden.
Leistungen im Überblick:
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Ausgleich des Ertragsausfalls bei anzeigepflichtigen Seuchen
Übernahme finanzieller Einbußen bei anzeigepflichtigen Tierseuchen wie z. B. Maul-Klauenseuche (MKS), Rindersalmonellose, Schweinepest, Tuberkulose der Rinder, Aviäre Influenza (Geflügelpest).
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Ausgleich des Ertragsausfalls bei Unfällen
Auch bei Unfällen im Tierbestand, beispielsweise durch Ausfall der Lüftungsanlagen, kommen wir für Ihre finanziellen Einbußen auf.
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Entschädigung für Mehrkosten
Übernahme entstehendender Mehrkosten durch:
- die Wiederbeschaffung von Tieren.
- Desinfektionskosten, Gesundheitsmanagement, Schutzmaßnahmen.
- Untersuchungskosten, Labordiagnostik.
- erhöhte Bestandsergänzung.
- die Entsorgung toter Tiere.
- die Vernichtung oder Sonderverwertung der erzeugten Milch und
- die Sonderentsorgung auf Grund amtlicher Anordnung für Gülle, Festmist usw.
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Entschädigung für Mindererlöse
Erstattungen entstehendender Mindererlöse durch:
- die Verminderung oder den Wegfall von Verkaufserlösen für Verkaufsprodukte (Milch, Zucht- und Masttiere) infolge von Keulung und/oder der Lage in einem Sperr- oder Beobachtungsgebiet.
- einen Leistungseinbruch in der Wiederaufbauphase.
Deckungserweiterungen:
Den Versicherungsumfang der Ertragsschadenversicherungen können Sie flexibel erweitern. Damit schützen Sie sich zusätzlich vor Risiken wie:
- Schäden infolge Salmonellen gemäß "Hühner-Salmonellen-Verordnung"
- Schäden infolge BHV-1 (Bovine Herpesvirus Typ 1) im Rinderbereich
- Schäden durch "Beanstandung bei amtlicher Untersuchung auf Kontamination durch Schadstoffe", wie z. B. Dioxin, PCB, Mykotoxine (Schimmelpilze) und Schwermetalle (Blei, Cadmium)
Als weitere sinnvolle Ergänzung empfehlen wir Ihnen außerdem die landwirtschaftliche Feuer- und sonstige Sachversicherung.
Schadenbeispiele:
Übertragene Krankheit
In einem Hähnchenmastbetrieb kommt es zu einem ausuferndem Krankheitsgeschehen im Maststall- Trotz Einsatz von Antibiotika steigen täglich die Tierverluste. Außerdem kommen steigende Kosten für Medikamente, Behandlungen und Laboruntersuchungen hinzu.
Lüftungsausfall in einem Mastbetrieb
Aufgrund des Ausfalls eines Lüfters in einem Mastbetrieb und der hohen Außentemperaturen verendeten 95 % des Bestandes an Masthähnchen. Der Ertragsausfall für das Unternehmen wäre ohne Ertragsschadenversicherung der Ruin.
Lassen Sie sich unverbindlich beraten und Ihren Versicherungsschutz von uns überprüfen. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an: Telefon: 03461-5479267
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