Absolventen & Berufseinsteiger
„Früh einsteigen und von günstigen Beiträgen profitieren“
Mit dem Abschluss des Studiums stellen die Absolventen die Weichen für Ihre Zukunft. Neben der eigenen privaten Haftpflichtversicherung, die nun notwendig wird, müssen ehemalige Studenten auch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nach dem Schule, Bachelor oder dem Master nachdenken.
Mit Blick auf das anrückende Schuljahresende erreicht uns wieder vermehrt die Frage: "Bis wann ist ein Schüler als Schüler zu versichern, insbesondere wenn bereits ein (handwerklicher) Ausbildungsvertrag vorliegt?"
Die Antwort ist recht einfach: Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Erhalt des Abschluss- bzw. Abgangszeugnisses. Das dort vermerkte Abschlussdatum ist entscheidend. Danach befindet sich der Kunde nicht mehr in einem Schulverhältnis. Schüler an fachbezogenen weiterführenden Schulen, die insbesondere die Lehrzeit verkürzen, sind in die Berufsklasse der jeweiligen Fachrichtung einzustufen.
Ebenfalls sehr wichtig ist die private Krankenversicherung.
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