Allgemeines:
Der Versicherungsbeitrag beinhaltet einen Sparanteil, der direkt in einem oder mehreren Investmentfonds (Sondervermögen) angelegt wird. Diese Sondervermögen werden von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet und in einem gesonderten Anlagestock der Versicherungsunternehmen geführt. Investmentfonds investieren in unterschiedliche Wertpapiere und Anlageformen wie beispielsweise Aktien, Rentenpapiere oder Immobilien.
Im Vergleich zur klassischen Lebensversicherung hat der Versicherungsnehmer die Chance auf höhere Erträge, trägt aber auch im ungünstigsten Fall das Verlustrisiko. Der Versicherungsnehmer kann selbst Einfluss auf die Anlagestrategie nehmen und aus einem Sortiment vertraglich festgelegter Investmentfonds wählen. Eine besondere Form sind Fondspolicen mit Beitragsgarantie – der Versicherer gewährleistet dabei am Ende der Laufzeit mindestens die eingezahlten Prämien zurückzuzahlen beziehungsweise diese in eine Rente umzuwandeln. Natürlich haben solche Garantieversprechen auch ihren Preis: Je nach Ausstattung und Laufzeit können sie bis zu 1,5 Prozentpunkte der Rendite pro Jahr auffressen. Auf dieser Seite finden Sie genauere Informationen zu den Kalkulationsgrundlagen, den unterschiedlichen Garantiemodellen, den Arten der Investmentfonds und der steuerlichen Behandlung.
Hybridprodukte:
1. Statisches 2-Topf Hybridprodukt:
Funktionsweise
- Einfache Mischung aus klassischer und fondsgebundener Versicherung
- Ziel: Brutto-Beitragsgarantie
- Beitragsgarantie wird durch Kapital im konventionellen Deckungsstock sichergestellt (Verzinsung 1,75 %)
- Restliche Anteile der Beiträge werden in freie Fonds investiert
Vorteile | Nachteile |
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2. Dynamisches Hybridprodukt:
Funktionsweise
Anlagestrategie in 3 Asset-Klassen
- Sicherungsvermögen mit sicherem Rechnungszins von 1,75 %
- Fondsanlage in Wertsicherungsfonds ( z. B. 80 % Garantie auf Monatsbasis)
- Fondsanlage in frei wählbare Fonds
Man investiert genau so viel in den Wertsicherungsfonds, dass selbst bei Maximalverlust des Wertsicherungsfonds (z.B.20 %) das Guthaben (Wertsicherungsfonds und Sicherungsvermögen) noch ausreicht, um die Garantie nach Umschichten (Wertsicherungsfonds in Sicherungsvermögen) sicherzustellen.
Vorteile | Nachteile |
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3. Variable Annuities:
Funktionsweise Bei den sogenannten Variable Annuities ist der Garantiegeber der Versicherer
Die Garantie wird durch ein internes Risikomanagement (Hedging) abgesichert.
Über Kapitalmarktinstrumente wie Futures (Art börsengehandelter Termingeschäfte) und Optionen (bedingte Termingeschäfte) versucht der Versicherer zu gewährleisten, dass das Hedging-Portfolio mit dem Wert der Garantie übereinstimmt.
VN zahlt Beitrag für Hedging (bestimmter Prozentsatz des Fondsguthabens)
- Garantie außerhalb des Versicherungsvertrags
- Transparente Garantiekosten
Nicht zulässig in Deutschland (Deckung der Deckungsrückstellungen nach VAG nicht durch Optionen möglich), daher Angebot nur über Ausländische Anbieter:
- Keine Aufsicht durch die BaFin, deutsches Aufsichtsrecht greift nicht
- Kein Schutz durch Protektor, für die Erfüllung der Garantien steht das ausländische Unternehmen bzw. die gesetzliche Auffanglösung des Anbieterlandes ein
Vorteile | Nachteile |
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Garantierter Rentenfaktor:
Die Rente aus einer fondsgebunden Rentenversicherung wird über einen Rentenfaktor direkt aus dem Vertragsguthaben errechnet. Dieser wird für jeden Vertrag individuell ermittelt und ist von folgenden Variablen abhängig:
Geschlecht, Geburtsdatum, Rentenbeginnalter, Rentengarantiezeit und Tarif
Der Rentenfaktor gibt an, wie hoch die Rente sein wird, die pro 10.000 EUR vorhandenem Fondsguthaben ausgezahlt werden soll. Es gibt jedoch verschiedene Arten von Rentenfaktoren, die sich durch die Qualität ihrer Garantie unterscheiden.
- Garantierter Rentenfaktor: keine Änderung möglich, auch nicht bei Ansteigen der Lebenserwartung
- Nicht garantierter Rentenfaktor: Anpassungsmöglichkeit des Versicherers, wenn mit höherer Lebenserwartung gerechnet werden muss
- Garantierter Rentenfaktor mit Änderungsvorbehalt (Treuhänderklausel): Rentenfaktor ist grundsätzlich garantiert, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen (Erhöhung der Lebenserwartung, nachhaltige Senkung der Rendite der Kapitalanlagen) nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders abgeändert werden.
Steuerliche Behandlung:
Einkommensteuer
Wie werden die Versicherungsprämien steuerlich behandelt?
Die Prämien sind gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3a Einkommensteuergesetz (EStG) im Rahmen der Höchstbeträge von 2.800 bzw. 1.900 Euro (§ 10 Abs. 4 EStG) steuerlich abzugsfähig. Bei Zusammenveranlagung werden die einzelnen Höchstbeträge addiert.
Wie werden die Versicherungsleistungen steuerlich behandelt?
Die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsrente unterliegen in Höhe des Ertragsanteils der Einkommensteuer. Der Ertragsanteil ergibt sich aus § 22 Nr.1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG in Verbindung mit § 55 EStDV. Eine im Todesfall fällige Kapitalleistung unterliegt nicht der Einkommensteuer.
Erbschaft-/Schenkungsteuer
Wann ist die Versicherungsleistung erbschaftsteuerfrei bzw. -pflichtig?
Die Versicherungsleistung ist schenkungsteuerfrei, wenn sie an den Versicherungsnehmer selbst aus- Gezahlt wird. Erhält die Leistung nicht der Versicherungsnehmer, sondern eine andere Person, dann liegt beim Empfänger gewöhnlich ein schenkungsteuerpflichtiger Erwerb vor. Ebenso kann ein schenkungsteuerpflichtiger Vorgang vorliegen, wenn die Versicherungsprämien nicht vom Versicherungsnehmer selbst, sondern von einem Dritten bezahlt werden. Ob es zu einer Schenkungsteuerzahlung kommt, richtet sich nach dem gesamten schenkungsteuerpflichtigen Erwerb unter Berücksichtigung von Freibeträgen.
Wann müssen wir die Auszahlung dem Finanzamt melden?
Wenn Versicherungsnehmer und Empfänger der Versicherungsleistung nicht identisch sind, müssen wir vor der Auszahlung der Leistungen eine Meldung an das Finanzamt abgeben. Soll die Zahlung in das Ausland erfolgen, benötigen wir vorher eine Unbedenklichkeitsbescheingung des Finanzamtes, weil wir sonst für eine gegebenenfalls zu zahlende Erbschaftsteuer haften (§ 20 Abs. 6 Erbschaftsteuergesetz).
Versicherungsteuer
Die Prämien zu Berufsunfähigkeitsversicherungen sind derzeit von der Versicherungsteuer befreit, soweit Sie als Versicherungsnehmer Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in ein anderes Land, so kann die Lebensversicherungsprämie nach den dortigen Steuergesetzen der Versicherungsteuer unterliegen. Gegebenenfalls sind wir dann verpflichtet, Sie mit dieser Versicherungsteuer zu belasten.
Lassen Sie sich unverbindlich beraten und Ihren Versicherungsschutz von uns überprüfen. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an: Telefon: 03461-5479267
Ihr UVD-Team