Warenkredit
Wenn Ihr Kunde nicht zahlt, muss das nicht zu Ihrem Schaden sein! Eine Warenkreditversicherung bietet Ihnen die Absicherung von Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen an gewerbliche Kunden im In- und Ausland gegen Zahlungsunfähigkeit.
Zwischen der Lieferung Ihrer Ware oder Ihrer Dienstleistung und der gegenüberstehenden Bezahlung liegen bis zu 180 Tage. Mit Zahlungszielen stellen Sie als Lieferant Ihren Kunden Kredite zur Verfügung, die Ihre Liquidität bindet. Und je länger das eingeräumte Zahlungsziel ist, umso unkalkulierbarer wird Ihr Risiko.
Eine Warenkreditversicherung schützt Sie vor größeren Verlusten und sichert somit die Stabilität Ihres Unternehmens. Die Liquidität bleibt gesichert. Gewinneinbrüche werden minimiert.
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Der Versicherungsschutz umfasst:
- Individuelle Konzepte – speziell abgestimmt auf Ihre Absicherungsbedürfnisse
- Permanentente und diskrete Überwachung Ihrer Abnehmer durch erfahrene Experten
Vorteile für Ihr Unternehmen:
Übernahme von Finanzierungsrisiken
- weltweite proaktive Sicherung des Umlaufvermögens gegen wirtschaftliche und politische Risiken
- Sicherung der eigenen Marktposition durch Liquiditätsabsicherung
- Schutz vor Insolvenz des eigenen Unternehmens
Steigerung des Cashflows
- Unterstützung bei Insolvenz eines Kunden sowie schnelle Entschädigung im Schadensfall
- abgesicherter Debitorenbestand führt zur Verbesserung der Bonität/Bilanz (Basel II)
Unterstützung des Forderungs-Managements
- kostengünstige qualifizierte Bonitätsprüfung von Neu- und Stammkunden
- Vorbeugung von Forderungsausfällen
Vertriebsförderung
- Akquisition guter Kunden und Erschließung neuer Märkte
- Möglichkeit der Einräumung attraktiver Zahlungskonditionen
Beispiele aus der Praxis:
Ein mittelständisches Unternehmen stellt Schrauben, Nägel und andere Draht- oder Metallstifte her und liefert diese an Kunden des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes aus. Ein anderes Unternehmen produziert serienmäßig Schränke und Regale und kauft zur Herstellung dieser unterschiedliche Materialien ein. Beide Unternehmen haben einen Lieferantenvertrag. Dieser Lieferantenvertrag wird von beiden Partnern regelmäßig und zufriedenstellend erfüllt.
Jedoch gibt der Möbelproduzent eines Tages die Insolvenz und die absolute Zahlungsunfähigkeit bekannt. Der Lieferant hat aber die nächste Lieferung schon hergestellt und auf den Weg gebracht. Damit die Forderung, also die Lieferanten-Rechnung an den Möbelproduzenten nicht uneinbringbar wird, tritt die Forderungsausfallversicherung ein. Diese übernimmt den Ausfall dieser Forderung nach Prüfung des Falls entweder teilweise oder komplett und sichert so den Kreditgeber.
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