Produkthaftung

Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ist eine Zusatzdeckung innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung, welche mit besonderen Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen belegt ist. Diese Erweiterung ist insbesondere für Hersteller bzw. Quasihersteller von Roh- oder Zwischenprodukten erforderlich.

 


 

 

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Was ist eine Produkthaftpflicht:

Hersteller und Zulieferer von Produkten haften für Schäden, die aus der Verwendung ihrer Produkte entstehen. Das gilt auch für erbrachte Leistungen, in deren Folge Schäden entstehen. Gerade in der Massenteilfertigung und bei einer entsprechenden Menge ausgelieferter Teile summieren sich schnell hohe Kosten, die Deckung bereitet oft immense Schwierigkeiten. Gesetzlich ist es jedoch eindeutig: für durch Produkte oder Leistungen verursachte Schäden haftet der Verursacher – in voller Höhe und ungeachtet seiner wirtschaftlichen Lage oder Leistungsfähigkeit.

Eine Produkthaftpflichtversicherung fängt diese Kosten ab. Sie ist wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements eines Unternehmens und steht für Forderungen aus Vermögensschäden ein. Denn egal ob Fertigungs- und Materialfehler oder Fahrlässigkeit – die Haftung fällt auf das produzierende Unternehmen zurück. Ohne Produkthaftpflichtversicherung steht das Unternehmen selbst für die volle Höhe der Forderungen ein.

 

 

Leistungen der Produkthaftpflicht:

Versichert werden Schadensersatzansprüche Dritter auf reine Vermögensschäden (sog. Kostenschäden) aus:

  • dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften;
  • Weiterbearbeitung und Weiterverarbeitung;
  • Verbindung oder Vermischung mit anderen Produkten;
  • Ausbau des eigenen mangelhaften Produktes und Einbau eines mangelfreien Produktes;
  • Herstellung mangelhafter Produkte durch gelieferte mangelhafte Maschinen.

 

 

Wer benötigt eine Produkthaftpflicht:

Produzierende Unternehmen oder Unternehmen, die Dienstleistungen, Reparatur- oder Ausbesserungsarbeiten anbieten, bewegen sich innerhalb eines besonderen Risikobereichs. Besonders gilt das für

  • Zulieferer von Einbauprodukten (z.B. in der Automobilindustrie)
  • Auftragshersteller, deren Produkte in einer Vielzahl folgender Endgeräte zu finden sind und entsprechend weitreichende Schäden verursachen können (z.B. in der Elektronikbranche)
  • Instandhaltungsbetriebe
  • Hersteller von Produkten, die in ein breit gefächertes Weiterverarbeitungsfeld geliefert werden

und verwandte Branchen und Unternehmensformen, deren Leistungen ein unabsehbares Risiko von Schadenersatzforderungen bergen können. Eine fachkompetente Beratung hilft bei der Einschätzung, welche Produkthaftpflichtversicherung mit welchen konkreten Inhalten die richtige ist und stellt auch sicher, dass die Tarife den Leistungen angemessen sind. Lassen Sie sich beraten.

 

 

Schadenbeispiele aus der Praxis:

Weiterver-oder bearbeitungsschaden

Ein versicherter Metallherstellungsbetrieb produziert Rohlinge für einen Edelbesteckhersteller. Durch einen Fehler in der Metalllegierung sind die Rohlinge fehlerhaft. Der Abnehmer, ein Besteckhersteller, fertigt aus den fehlerhaften Rohlingen eine Charge hochwertiger Suppenkellen für den Gastronomiebereich, die an Einzelhändler ausgeliefert werden.

Im Nachhinein stellt sich heraus, dass die produzierten Suppenkellen nach dem Spülen matt werden. Erst durch eine aufwendige Nachbearbeitung (Neubeschichtung) beim Hersteller können die Kellen wieder ausgeliefert werden. Der Hersteller macht die entstandenen Mehrkosten (Schadenaufwand ca 19.000 €).

 

Unser Versicherungsnehmer, ein Möbelschreiner, furniert für einen Küchenhersteller die Edelholzfronten.
Im Betrieb des Küchenherstellers werden die Fronten zu Türen, Schubladen und anderen Bauteilen von hochwertigen Luxusküchen verarbeitet. Aufgrund einer falschen Kleberzusammensetzung löst sich das Furnier von der Unterplatte. Die Küchenbauteile können nicht mehr verwendet und müssen entsorgt werden. Die bereits aufgebrachten Verzierungen lassen sich nicht mehr zerstörungsfrei entfernen.
Der Küchenhersteller macht seine vergeblichen Aufwendungen und die Entsorgungskosten geltend (Schadenaufwand i.H.v. 24.000 €).

 

 

Lassen Sie sich unverbindlich beraten und Ihren Versicherungsschutz von uns überprüfen. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an: Telefon: 03461-5479267

 

 

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