Reiseversicherung

Als Reiseversicherung bezeichnet man Versicherungsverträge, die verschiedene Risiken im Zusammenhang mit Reisen abdecken. Diese Versicherungen werden einzeln oder in Kombination (Versicherungspaket) unter anderem von Versicherungsunternehmen, Kreditkartenunternehmen und Verkehrsclubs angeboten. Zu den wichtigsten Verträgen gehören:

 

 

 

 
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Reisekrankenversicherung

Eine Reisekrankenversicherung schützt den Versicherten vor Arzt- und Behandlungskosten, die im Ausland im Falle einer Krankheit entstehen können. Es wird jener Betrag teilweise oder zur Gänze übernommen, der durch die gesetzliche Krankenversicherung (durch Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten) nicht gedeckt ist. Ein Heimtransport des Versicherten infolge einer schweren Krankheit oder eines Unfalls kann ebenfalls durch eine Reisekrankenversicherung gedeckt sein.

 

 

Reiseunfallversicherung

Eine Reiseunfallversicherung kommt für entstandene finanzielle Nachteile in Verbindung mit einem Unfall auf Reisen auf. Leistungen von Seiten des Versicherers erhält man meistens bei dauernder Invalidität, für Bergungs- und Rückholkosten und im Todesfall.

 

 

Reiserücktrittskostenversicherung

Eine Reiserücktrittskostenversicherung (in Österreich auch Reisestornoversicherung genannt) schützt den Versicherten vor Gebühren, die entstehen können, wenn die bereits gebuchte Reise nicht angetreten werden kann. Dabei werden unter gewissen Voraussetzungen wie etwa Unfall, Tod oder Krankheit des Versicherten oder eines nahen Angehörigen die Stornogebühren zur Gänze oder teilweise übernommen.

 

 

Reiseabbruchversicherung

Eine Reiseabbruchversicherung deckt jene Kosten ab, die entstehen, wenn eine Reise aus bestimmten Gründen abgebrochen werden muss. Es werden je nach Versicherungsvertrag Rückreisekosten und Stornierungskosten für die restliche Reise in voller Höhe oder teilweise erstattet.

 

 

Reisegepäckversicherung

Eine Reisegepäckversicherung ersetzt auf Reisen abhandengekommendes Gepäck unter gewissen Bedingungen (z. B. Überwachung des Gepäcks) bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze.

 

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