Die Tierhalterhaftpflicht

„Wichtig für jeden Tierbesitzer - Hundehaftpflicht und Pferdehaftpflicht“

Jeder Tierhalter haftet bei Schäden, die durch das eigene Tier verursacht werden, unabhängig von einem tatsächlichen Verschulden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass allein aus der Haltung des Tieres eine Gefährdung hervorgeht. Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen.

 

 

 

 
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Welche Schäden sind durch die Tierhalterhaftpflicht abgesichert?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Halter eines Tieres vor Schadenersatzansprüchen, die durch ein Fehlverhalten des Tieres begründet sind. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

 

 

Wer benötigt eine Tierhalterhaftpflicht?

Eine separate Haftpflichtversicherung sollte von Hunde- und Pferdehaltern abgeschlossen werden. Diese Arten sind nicht im Rahmen der Privathaftpflicht versichert. Für Katzen, Vögel und Nagetiere wird keine zusätzliche Haftpflichtversicherung benötigt. Für die Haltung von Pferden und Hunden gilt anders als bei der Privathaftpflichtversicherung keine Verschuldenshaftung, sondern eine Gefährdungshaftung.
Allein aus dem Besitz des Tieres heraus muss der Halter für entstandene Schäden haften, selbst wenn er während des Schadens nicht anwesend war oder nichts für den Schaden kann. Deswegen gehören Pferde- und Hundehaftpflicht für Tierhalter zum Pflichtprogramm.

 

 

Welche Versicherungssumme sollte in der Tierhalterhaftpflichtversicherung gewählt werden?

Die Versicherungssumme hängt immer von der individuellen Situation ab, generell sollte sie aber möglichst hoch gewählt werden, um auch den schlimmsten Fall abzudecken. Die meisten Versicherer bieten Standarddeckungen mit einer Versicherungssumme von 3.000.000 € oder 5.000.000 € an.
Sinnvoller ist eine Versicherungssumme von 10.000.000 €, die Prämie dafür ist nicht wesentlich höher. Gerade bei der Pferdehalter Haftpflicht sollte diese Summe gewählt werden, da das Schadenpotenzial bei einem großen Tier deutlich höher ist als bei einem kleinen Hund.

 

 

Gibt es Besonderheiten bei der Pferdehalter Haftpflicht?

Bei der Pferdehalter- Haftpflicht sollten Sie darauf achten, dass auch alle Reiter in der Tierhalterhaftpflicht mitversichert sind. Besonders wichtig ist das bei Reitbeteiligungen.

Der Leistungsumfang der einzelnen Anbieter schwankt stark, daher sollten Versicherungsnehmer genau analysieren lassen, welcher Versicherungsschutz benötigt wird.

 

 

Gibt es Besonderheiten bei der Hundehaftpflicht?

Für die Berechnung der Prämie ist bei vielen Gesellschaften auch die Rasse des Hundes relevant. Einige Rassen werden als Kampfhund eingestuft und für diese ist eine deutlich höhere Prämie fällig. Teilweise werden diese Rassen sogar komplett vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und werden nicht versichert.

In einigen Bundesländern ist die Hundehalter Haftpflicht außerdem eine Pflichtversicherung. Sprechen Sie uns einfach an, wir erstellen Ihnen gern ein persönliches Angebot für Ihren Hund.

 

 

Gibt es Rabatte, wenn mehrere Tiere in einem Vertrag versichert werden?

Nicht alle Versicherer bieten einen Sonderrabatt für die Versicherung von mehreren Pferden oder Hunden. Sollten Sie mehrere Tiere besitzen, lohnt sich ein Vergleich der einzelnen Anbieter.

 

Lassen Sie sich unverbindlich beraten und Ihren Versicherungsschutz von uns überprüfen. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an: Telefon: 03461-5479267

Ihr UVD-Team

 

 

 
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