Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

„Ein wichtiger Zusatzschutz, der sich für den Hauseigentümer lohnen kann“
Die Grundbesitzerhaftpflicht ist für jeden Eigentümer von Gebäuden oder Grundstücken wichtig. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor finanziellen Ansprüchen, die Dritte stellen, wenn Sie auf dem Grundstück zu Schaden kommen.

  

 

 

 
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Was deckt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie als Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken vor den finanziellen Folgen einer Schadenersatzforderung durch Dritte, die durch das Gebäude oder das Grundstück zu Schaden gekommen sind. Fällt zum Beispiel ein Ziegel auf einen vorbeilaufenden Passanten oder fahrendes Fahrzeug, kann dieser eine Entschädigung vom Gebäudebesitzer fordern.

Die Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie außerdem vor Ansprüchen, die aus dem Unterlassen oder Verletzen von Pflichten resultieren. Wenn Sie zum Beispiel den Zugang zum Gebäude im Winter bei Glätte nicht streuen, sind Sie als Eigentümer ebenfalls verantwortlich, selbst wenn Sie die Streupflicht auf ein Unternehmen oder eventuelle Mieter des Gebäudes übertragen haben.

 

 

 

Braucht jeder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Jeder Eigentümer von Grundstücken oder Gebäuden benötigt grundsätzlich eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Wer allerdings ausschließlich das eigenes Gebäude bewohnt und keine vermieteten Objekte besitzt, benötigt in der Regel keine zusätzliche Absicherung über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, weil das Risiko bereits in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen ist.

Im Zweifelsfall ist es ratsam den bestehenden Vertrag zu überprüfen, um eine Deckungslücke zu vermeiden. Unbebaute Grundstücke sind ebenfalls zum Teil in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen, auch hier kommt es auf die zugrunde liegenden Bedingungen an.

 

 

 

Welche Schäden sind in der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden bis zur Höhe der Versicherungssumme ab. Außerdem werden Vermögensschäden als Folge aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren ersetzt.
Der Verdienstausfall eines Anspruchstellers, der auf dem Gelände stürzt, ist also genau versichert, wie die Kosten für die Verletzung an sich.

 

 

 

Welche Deckungssummen sind in der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu empfehlen?

  • Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten Versicherungssummen zwischen 3.000.000 € und 10.000.000 €. Die tatsächliche Deckungssumme sollte sich aber an Ihrem Bedarf  orientieren.
  • Generell gilt, dass die Versicherungssumme möglichst hoch angesetzt werden sollte, damit auch große Personenschäden mit mehreren Verletzten noch innerhalb der Versicherungssumme liegen.
  • Der Mehrbeitrag für eine höhere Deckungssumme ist in der Regel sehr gering, sodass die Mehrdeckung kaum Mehrkosten bedeutet.
  • Individuelles Deckungskonzept

 

 

 

Was ist passiver Rechtsschutz?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung reguliert für Sie berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte und überhöhte Forderungen ab. Sollte dennoch ein Anspruchsteller nicht mit der Regulierung einverstanden sein und Klage erheben, übernimmt der Versicherer auch die Verteidigung des Versicherungsnehmers vor Gericht. Diese wichtige Leistung wird auch als passiver Rechtsschutz bezeichnet.

 

Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

 

 
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