Unfallversicherung für Kinder

In Deutschland haben jedes Jahr über 2 Millionen Kinder einen Unfall, der einen Besuch bei einem Arzt oder einen Krankenhausaufenthalt erfordern. Die meisten Unfälle passieren nicht in der Schule oder im Kindergarten, sondern zu Hause, auf dem Spielplatz oder im Garten. Diese können nicht absehbare Folgen haben.

 

 

 

 
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Wann greift die gesetzliche Unfallversicherung?

  • auf dem Weg zur Schule, in den Kindergarten, zur Universität
  • während des Unterrichtes
  • im Kindergarten
  • bei Veranstaltungen dieser Einrichtungen...

 

                      ... in der Freizeit eben nicht - und dort ereignen sich ca. 70 Prozent der Unfälle.

 

Gesundheit ist Grundvoraussetzung für das spätere erfolgreiche Berufsleben, dass Sie sich für Ihre Kinder vorstellen. Wird diese durch einen Unfall beeinträchtigt, hilft die Kinderunfallversicherung den Schaden zu mildern.

 

 

Wie hoch sollte die Grundversicherungssumme sein?

In der privaten Unfallversicherung vereinbart der Versicherte für den Invaliditätsfall die Leistung einer finanziellen Entschädigungssumme, die Grundinvaliditätssumme,  deren Höhe vom Grad der entstandenen Invalidität abhängt.  Die Leistungsbemessung erfolgt  nach der sogenannten Gliedertaxe. Diese ordnen den einzelnen Körperteilen feste Prozentzahlen zu, anhand derer die tatsächliche Höhe der  Versicherungsentschädigung berechnet wird.

 

So wird beispielweise bei einer Standardgliedertaxe für den Verlust eines Auges 50 Prozent der vereinbarten Grundinvaliditätssumme ausgezahlt. Sind mehrere Teile des Körpers betroffen, so werden die Prozente je Körperteil  kumuliert. Zur Auszahlung ist auf 100 Prozent Gesamtinvalidität und damit maximal auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.

 

Neben der linear verlaufenden Entschädigungszahlung kann der Versicherte gegen entsprechenden Mehrbeitrag eine Progressions-staffel  vereinbaren. Ist eine Progression eingeschlossen,  zahlt die Versicherung ab einem Invaliditätsgrad von 25% eine überproportionale Leistung aus.

 

Beispiel:
100.000,-€ Grundversicherungssumme bei 350% vereinbarter Progression, Unfallereignis: Verlust eines Auges – bedeutet nach Standardgliedertaxe 50% Invaliditätsgrad.  Die Progression hebt die Entschädigung von 50% auf 100% an = 100.000,-€ Entschädigung des Versicherers.

Mit der Progression soll dem erhöhten Kapitalbedarf bei hohem Dauerschaden Rechnung getragen werden. Je nach Versicherungsgesellschaft werden folgende Progressionsstaffeln angeboten: 200%, 225%, 300%, 350%, 400%, 500%, 540%,600% und sogar 1.000%. Sinnvoll ist nach unserer Auffassung eine höhere Grundversicherungssumme mit geringerer Progression zu vereinbaren, anstatt die Grundversicherungssumme zu Reduzieren und die Progression zu erhöhen.

Denn man sollte sich nicht von den maximal möglichen Entschädigungsleistungen blenden lassen. Die hohen Leistungen werden nur im Fall der größtmöglichen Invalidität ausgezahlt, meist erst ab 90% Invaliditätsgrad. Die meisten Unfallschäden mit einer dauerhaften Invalidität liegen zwischen 25%  und 50%.

Fazit:

Die Vereinbarung einer Progression macht durchaus Sinn, sofern diese bei  max. 350% liegt und die vereinbarte Grundinvaliditätssumme ausreichend bemessen ist. Hier gehen unser Empfehlungen von mindestens 100.000,-€ aus. Kommt es zu einem erheblichen Dauerschaden leistet die Versicherung im erhöhten Maße, so dass man die Umstellung des täglichen Lebens auf Grund der körperlichen Einschränkung mit Hilfe der Versicherungsleistung  begleichen kann. Die Finanzierung von Hilfsmitteln oder  eventuell notwendig werdender Umbaumaßnahmen – je nach Art der Schädigung – sollen helfen, die gewöhnte Lebensqualität trotz der körperlichen Beeinträchtigung bestmöglich zu erhalten.

 

 

 

Sichert die Unfallversicherung schwere Krankheiten mit ab?

  • Ja, es gibt Anbieter, die schwere Krankheiten mit absichern und dafür lebenslange Rentenzahlungen leisten und zusätzlich einmalige Kapitalleistungen auszahlen.
  • Die Gestaltungsmöglichkeiten dieser Versicherung sind von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft bezüglich  Prämien und Leistungen sehr unterschiedlich.
     

Lassen Sie sich auf jeden Fall beraten, um für Ihre Kinder den bestmöglichen Schutz zu sichern.

 

 

 
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