Wann ist man berufsunfähig?

Berufsunfähigkeitsversicherung oder staatliche Unterstützung?

Diese Frage ist einfach zu beantworten, wenn Sie sich die gravierenden Unterschiede vor Augen führen. Berufs- oder Erwerbsunfähig- ein gewaltiger Unterschied. Lebensstandart halten oder mit weniger als der Hälfte auskommen?

 

 

 

 
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Wann zahlt der Staat?

Vom Staat gibt es nur Geld, wenn Sie nicht mehr erwerbsfähig sind, das hat nichts mit Ihrem Beruf zu tun!

Die Erwerbsminderungsrente beträgt aber nur maximal 40 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr. Zudem werden seit Januar 2001 die bisherigen gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten durch eine dreistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt:

  • keine Leistung erhält: Wer noch mindestens sechs Stunden pro Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann.
  • die halbe Rente erhält: Wer zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten kann.
  • die volle Rente erhält: Wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann.

Berufstätige, die vor 1961 geboren wurden, werden bei der Einstufung der Berufsunfähigkeit wie bisher behandelt. Sie erhalten jedoch nur die halbe Erwerbsminderungsrente.

 

 

 

Wann aber greift die Berufsunfähigkeitsversicherung?

  • Der Versicherte ist bereits dann berufsunfähig, wenn er seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Er kann nicht auf einen anderen Beruf verwiesen werden, es sei denn, die versicherte Person übt diesen "Vergleichsberuf" freiwillig aus (Verzicht auf die Abstrakte Verweisung).
  • Die versicherte Person ist bedingungsgemäß schon dann berufsunfähig, wenn diese nach ärztlicher Einschätzung 6 Monate (Prognosezeitraum) ununterbrochen außerstande sein wird, den Beruf auszuüben.

  • Wenn die versicherte Person 6 Monate nicht in der Lage ist, den Beruf auszuüben, so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit. Die versicherte Leistung wird aber bereits rückwirkend (Rückwirkende Leistung, d.h. ab dem Eintritt der Berufsunfähigkeit) erbracht.

 

 

 

Vollständige Berufsunfähigkeit

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd (alternativ: mindestens.....Monate / Jahre) außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und der bisherigen Lebensstellung entspricht.

 

 

 

Teilweise Berufsunfähigkeit

  • Teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die in Absatz (1) genannten Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad, voraussichtlich dauernd erfüllt sind.
     

  • Ist die versicherte Person .... Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, vollständig oder teilweise außerstande gewesen, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und der bisherigen Lebensstellung entspricht, gilt die Fortdauer dieses Zustandes als vollständige oder teilweise BU.

 

 

 
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