Berufsunfähigkeit - die gesetzliche Absicherung

Seit Januar 2001 werden die bisherigen gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten durch eine dreistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt:

  • Keine Leistung erhält:
    Wer noch mindestens sechs Stunden pro Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann.
  • Die halbe Rente erhält:
    Wer zwischen drei und sechs Stunden / Tag arbeiten kann
  • Die volle Rente erhält:
    Wer weniger als drei Stunden / Tag arbeiten kann.
     

Allerdings wurde die Arbeitsmarktlage bei der neuen Rente berücksichtigt. Berufstätige, die älter als Geburtsjahr 1961 sind, werden bei der Einstufung der Berufsunfähigkeit wie bisher behandelt. Sie erhalten jedoch nur die halbe Erwerbsminderungsrente.

Man sollte aber unbedingt wissen: Wenn man Erwerbsminderungsrente bekommt, beträgt diese nur maximal 40 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr. Ausführlichere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:

 

 

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Definition Berufsunfähigkeit:

Berufsunfähigkeit, versicherte Tätigkeit und Kräfteverfall

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande oder bereits 6 Monate außerstande gewesen ist, ihren Beruf auszuüben und sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Was kann Berufsunfähigkeit verursachen?

In den Versicherungsbedingungen sind drei Auslöser genannt, die Berufsunfähigkeit verursachen können:

Krankheit

Krankheit im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung ist jeder körperliche oder geistige Zustand, der vom normalen Gesundheitszustand so stark und so nachhaltig abweicht, dass er geeignet ist, die berufliche Leistungsfähigkeit oder die berufliche Einsatzmöglichkeit dauerhaft auszuschließen oder zu beeinträchtigen. Dabei kommt es nicht auf die Sicht der versicherten Person, sondern allein auf die medizinische Diagnose eines (objektiv) regelwidrigen Gesundheitszustandes an.

Körperverletzung

Körperverletzungen sind Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit und physisch oder psychisch bedingte Störungen der inneren Lebensvorgänge.

Kräfteverfall

Kräfteverfall bedeutet ein Nachlassen der körperlichen oder geistigen Kräfte, wobei es nicht darauf ankommt, wie die versicherte Person ihre Leistungsfähigkeit erkennt oder einschätzt. Gemeint ist immer, wie § 172 Abs. 2 VVG klarstellt, ein nicht altersbedingter Kräfteverfall. Dies ergibt sich auch aus dem Zusammenhang mit den anderen Ursachen. Auch ist für den durchschnittlichen Versicherten erkennbar, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht den allgemeinen (= jeden treffenden) Kräfteverfall versichern will, sondern nur den unvorhersehbar eintretenden, also nicht mehr altersgemäßen Verfall. Maßstab für den Nachweis des übermäßigen Kräfteverfalls ist nicht, was ein durchschnittlicher Versicherter im selben Alter und im selben Beruf leisten kann, sondern nur, was ein durchschnittlicher Versicherter im selben Alter noch leisten kann.

Beispiel Altersentsprechender Kräfteverfall ist z.B. das Nachlassen der Sehkraft, so dass ein Präzisions-Uhrmacher nicht wegen normaler Alterskurzsichtigkeit berufsunfähig werden kann werden kann. Der 53-jährige versicherte Bauarbeiter behauptet, berufsunfähig zu sein, weil seine Kräfte so nachgelassen haben, dass er nicht mehr gut auf Gerüste klettern und Baumaterialien tragen kann. Abzustellen ist im Vergleich nicht auf den körperlichen Zustand von 53-jährigen Bauarbeitern, sondern auf den eines durchschnittlichen 53-Jährigen.

 

 

Ist jemand, der 6 Monate arbeitsunfähig ist auch berufsunfähig im Sinne unserer Bedingungen?

Nein, eine 6-monatige Arbeitsunfähigkeit ist nicht zwingend mit Berufsunfähigkeit gleichzusetzen. Wir erbringen Versicherungsleistungen, wenn uns ärztlicherseits ein Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50% nachgewiesen wird. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung trifft aber keine Aussage zum Grad der Berufsunfähigkeit - dieser muss daher durch eigene Prüfung erst noch festgestellt werden. Allerdings ist eine durch-gehende Arbeitsunfähigkeit von 6 Monaten ein starkes Indiz für eine bedingungs-gemäße Berufsunfähigkeit.

Wie ist die versicherte Tätigkeit definiert?

Es ist immer die zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübte Tätigkeit versichert. Diese Regelung ist in Anbetracht immer häufiger vorkommender Berufswechsel flexibel. Sie passt sich an geänderte Lebensumstände der versicherten Person an.

Was versteht man unter einem mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall?

Die Formulierung mehr als altersentsprechend in unseren Bedingungen stimmt mit dem Wortlaut der gesetzlichen Definition von Berufsunfähigkeit (BU-Leitbild: § 172 Abs. 2 VVG) überein. Mit dieser Formulierung ist der über den ’normalen’ Kräfteverfall hinausgehende, un-vorhersehbare, weil nicht altersgemäße Kräfteverfall versichert, siehe auch Frage oben (Was kann Berufsunfähigkeit verursachen?).

Unterscheidet sich in der Regulierung der (einfache) Kräfteverfall vom altersentsprechenden Kräfteverfall?

Ja, gemäß der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung ist nur der über den normalen Kräfteverfall hinausgehende, nicht altersgerechte, unvorhersehbare Kräfteverfall ein Leistungsfall; der (einfache) altersgerechte Kräfteverfall fällt nicht darunter. Bedingungen, in denen nur von Kräfteverfall die Rede ist, bieten deshalb keinen um-fangreicheren Versicherungsschutz als Bedingungen, in denen der mehr als altersent-sprechende Kräfteverfall versichert ist. Durch die Aufnahme des Zusatzes „mehr als altersentsprechend“ in die gesetzliche BU-Definition (§172 Abs. 2 VVG) sind somit die Grundsätze dieser Rechtsprechung festgeschrieben worden.

 

 

Leistungsfall:

Welcher Beruf ist für die Prüfung der Berufsunfähigkeit maßgebend?

Maßgebend für die Prüfung der Berufsunfähigkeit ist der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. Ausnahme: Der Beruf wurde leidensbedingt (also aus gesundheitlichen Gründen) geändert. In diesem Fall ist für die Frage, ob Berufsunfähigkeit vorliegt, der vor Eintritt des Leidens ausgeübte Beruf maßgebend.

Was geschieht, wenn die versicherte Person aus dem Berufsleben ausgeschieden ist?

Grundsätzlich wird bei der BU-Prüfung auf den zuletzt ausgeübten Beruf abgestellt. Ausnahme: Bei Personen, die bewusst und gewollt dauerhaft (mehr als 3 Jahre) aus dem Berufsleben ausgeschieden sind (z.B. Aussteiger, Aufgabe des Berufs zwecks Aufnahme eines Studiums), wird bei der BU-Prüfung nicht auf den zuletzt ausgeübten Beruf abgestellt. Stattdessen wird eine Tätigkeit zugrunde gelegt, die von der versicherten Person aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und die der Lebensstellung zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Berufsleben entspricht. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die versicherte Person, die dauerhaft, bewusst und gewollt, aus dem Berufsleben ausgeschieden ist, keinen Beruf mehr inne hat. Diese Fälle sind in der Praxis sehr selten.

Welcher Beruf ist bei Mutterschutz und Elternzeit maßgeblich?

Mutterschutz und Elternzeit sind eine vorübergehende Unterbrechung des Berufs. Es gilt dann im Falle einer Schadenmeldung der vor der Unterbrechung ausgeübte Beruf. Das gilt auch, wenn wegen eines zweiten Kindes die Elternzeit länger als drei Jahre andauert.

Welche Auswirkungen hat ein Berufsverbot?

Ein Berufsverbot bedeutet nicht automatisch, dass Berufsunfähigkeit nach unseren Be-dingungen vorliegt. Beispiel: Ein Busfahrer verliert bei der regelmäßigen Überprüfung seine Fahrdiensttaug-lichkeit. Falls er die Fahrdiensttauglichkeit aus medizinischen Gründen verliert, prüfen wir, unabhängig von den vorliegenden Bescheiden, ob eine Berufsunfähigkeit nach unseren Bedingungen vorliegt. Ist eine Fahrerlaubnis durch andere Faktoren entzogen, z. B. allein aufgrund einer Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges, löst dies keine Leistungspflicht unsererseits aus.

Wer stellt die BU fest?

Im Gegensatz zur Feststellung bei der AU stellt bei der BU der Versicherer anhand der gültigen Versicherungsbedingungen und der eingereichten bzw. im Rahmen der Prüfung angeforderten weiteren Unterlagen (Ärztliche Berichte, Rentenbescheide, Einkommens-nachweise, Au-Bescheinigungen usw.) fest, ob eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit besteht.

 

 

Definition Dienstunfähigkeit:


Das statistische Bundesamt hat ermittelt, dass etwa jeder vierte Beamte wegen Dienstunfähigkeit pensioniert wird.

Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte, man zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Darüber hinaus reduzieren sich die Ansprüche noch durch die zum 01.01.2001 eingeführten Versorgungsabschläge (bis zu 10,8%), wenn Krankheit oder ein Freizeitunfall die Ursache für Dienstunfähigkeit sind.

Wozu braucht ein Beamter eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Beamte werden bei Minderung ihrer Arbeitskraft durch körperliche oder geistige Schäden dienstunfähig. Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer 6 Monate wieder voll arbeitsfähig ist. Bei Vollzugsbeamten gibt es längere Fristen. Durch gesetzliche Rahmenbedingungen ist der Dienstherr jetzt verpflichtet, die Möglichkeit der Teildienstfähigkeit zu prüfen. Diese hat zur Folge, dass die Arbeitszeit und das Einkommen entsprechend reduziert werden.

Reicht eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung aus?

Nein. Der Versicherer unterwirft sich bei der Leistungsprüfung in der Dienstunfähigkeitsversicherung der Entscheidung des Dienstherrn. Ein Beamter kann mit einer Erkrankung dienstunfähig sein und in den Ruhestand versetzt werden, die nach herkömmlichen Berufsunfähigkeitsbedingungen zu keiner Leistung führen würde. Zum Beispiel wenn der Grad der BU weniger als 50 % wäre.

Ist das Bedingungswerk für alle Beamten gleich?

Nein. Es gibt, je nachdem welchen Status der Beamte hat und welches Amt er ausübt, angepasste Klauseln. Beim Verwaltungsbeamten genügt die allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel. Bei Vollzugsbeamten ist die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel erforderlich, wenn der Versicherer eine Leistung bei Vollzugsdienstunfähigkeit erbringen soll.

Die Allgemeine Verwaltungsdienstunfähigkeit:

„Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass er innerhalb einer Frist, deren Regelung dem Landesrecht unterliegt, wieder voll hergestellt ist.“

Die Spezielle Dienstunfähigkeit:

„ … wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen an seinen Dienst nicht mehr genügt und seine Dienstfähigkeit nicht innerhalb eines Jahres wiederhergestellt werden kann.“

Beispiel: Ein Streifenpolizist, kann seinen Vollzugsdienst nicht mehr verrichten und wird in den Innendienst versetzt.

Welche Versorgungsansprüche haben Beamte auf Widerruf, Probe und Lebenszeit?

Beamte auf Widerruf

sind in der Ausbildung und werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Hier gilt auch die Wartezeit von 5 Jahren!

Beamte auf Probe

erhalten nur bei einem Dienstunfall ein Ruhegehalt. Ansonsten werden sie entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Hier gilt auch die Wartezeit von 5 Jahren!

Beamte auf Lebenszeit

werden bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, wenn diese die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. Die Dienstunfähigkeitsversorgung ist dann allerdings immer noch sehr gering. Die Mindestversorgung beträgt rund 1.400 EUR.

Wie ist die Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit für einen Beamten zu ermitteln?

Überschlägig kann dies durch folgende Formel grob berechnet werden: (zurückgelegte Dienstzeit als Beamter + verbleibende Dienstzeit bis zum 60. Lebensjahr x 2/3) x 1,7 % = Versorgungsanspruch bei DU. Nettogehalt – Versorgungsanspruch bei DU (Mindestversorgung beachten) = Versorgungslücke bei DU.

 

 

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