Riester-Rente

Eine sinnvolle zusätzliche Altersvorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die staatliche Förderung erfolgt durch Zulagen und die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge.

 

 

 

 
Fordern Sie ein Angebot für Ihre private Altersvorsorge an.  Angebot anfordern  
 

 

 

Allgemeines

Die derzeitige demographische Entwicklung in Deutschland, die sich negativ auf die gesetzliche Rentenversicherung auswirkt, hat die Bundesregierung im Jahr 2001 dazu veranlasst, eine neue Rentenreform auf den Weg zu bringen.

So wurde beschlossen, dass die gesetzliche Rente für einen Rentner mit einer durchschnittlichen Erwerbsdauer von 45 Jahren im Jahre 2030 von derzeit 70% auf nur noch 67% abgesenkt wird.

Im Gegenzug dazu hat man sich darauf geeinigt, dass der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht über 22% des Bruttoarbeitslohns steigen wird.

Diese neu entstandene Versorgungslücke soll seit dem 01.01.2002 im Rahmen des Altersvermögensgesetzes (AVmG) mit einer staatlich geförderten Altersvorsorge, der Riester-Rente, geschlossen werden. Ein zertifiziertes Riester-Produkt wird demnach vom Staat sowohl mit Zulagen als auch mit voller steuerlicher Absetzbarkeit gefördert.

 

 ←

 

Begünstigter Personenkreis

Anspruch auf diese staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge besteht für:

  • alle gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer
  • Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst
  • Soldaten und Zivildienstleistende
  • Eltern im Erziehungsurlaub
  • Auszubildende
  • pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Hebammen, Pflegepersonal, Kurierfahrer)
  • freiwillig gesetzlich Rentenversicherte und Arbeitslose
  • alle Personen, die eine Erwerbsminderungs- oder Dienstunfähigkeitsrente beziehen
  • Grenzgänger, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, aber in Deutschland arbeiten und Pflichtmitglied im deutschen Alterssicherungssystem sind

Nicht gefördert werden:

  • Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • Selbstständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen (z.B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten)
  • Bezieher von Vollrenten
  • Studenten

 

 

 

Staatliche Förderung

Förderberechtigte Personen können von staatlichen Zulagen profitieren. Die Riester-Förderung unterteilt sich in

  • Grundzulage
  • Kinderzulage
  • Berufseinsteigerbonus
  • Steuervorteile

Die staatlichen Zulagen fließen direkt in den Vertrag: Sie erhöhen die Rendite und Ihren Rentenanspruch im Alter. Beachten Sie, dass Sie die Zulagen beantragen müssen, andernfalls erhalten Sie keine staatliche Unterstützung.

 

Grundzulage
Als Grundzulage gilt bei der Riester Förderung pro Person ein Betrag von maximal 154,-- Euro im Jahr.

 

Kinderzulage
Haben Sie Kinder und Anspruch auf Kindergeld, können Sie die Kinderzulage beantragen. Pro Kind ist hier ein Betrag von bis zu 185 Euro jährlich festgelegt, sofern das Kind vor 2008 geboren wurde. Die Riester Förderung für Kinder, die nach dem 01.01.2008 geboren wurden, beträgt maximal 300,-- Euro im Jahr.

 

Berufseinsteigerbonus
Berufseinsteiger, die im Jahr des Vertragsabschlusses maximal das 25. Lebensjahr erreichen und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, können einen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200,-- Euro beantragen. Diese Variante der Riester Förderung wird einmalig für das erste Vertragsjahr gewährt.

 

Steuervorteile
Auch nicht förderberechtigte Personen können profitieren: Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, haben zwar keinen Anspruch auf die staatlichen Zulagen, können jedoch von steuerlichen Vorteilen profitieren, indem sie ihre Investition als Vorsorgeaufwendungen geltend machen.

 

 

 

Steuerliche Förderung

Im Rahmen der Riester-Förderung gilt bei dieser Art der Altersvorsorge die nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass sämtliche Leistungen während der Ansparphase inklusive der Zulagen aus der Riester-Förderung und der erwirtschafteten Erträge von der Steuer befreit sind. Stattdessen unterliegen die Bezüge während der Rentenphase der Einkommensteuer. Außerdem gilt im Rahmen der Riester Förderung, dass Sie anstelle der jährlichen staatlichen Zulagen vom Sonderausgabenabzug profitieren können, sofern dieser günstiger für Sie ist.

  • Jährlicher Steuervorteil
  • Keine Versteuerung der Erträge
  • Versteuerung der Rente
  • Ausnahme: Wohn Riester

 

Jährlicher Steuervorteil
Inwieweit Sie von den staatlichen Zulagen der Riester Förderung profitieren, ist unter anderem von Ihrem Einkommen abhängig. Seit 2008 können Sie bis zu 2.100,-- Euro im Jahr inklusive der erhaltenen Riester Förderung steuerlich geltend machen. Die erhaltene Riester Förderung wird von Ihrer Steuerersparnis abgezogen. Welche Art der Riester Förderung für Sie lukrativer ist, ermittelt das Finanzamt über die "Günstigerprüfung". Greift bei Ihnen der Sonderausgabenabzug als Riester Förderung, erhalten Sie einen überschüssigen Betrag ausbezahlt.

 

Keine Versteuerung der Erträge
Zur Riester-Förderung im weiteren Rahmen zählt die steuerliche Befreiung der erwirtschafteten Erträge. Während bei anderen Spar-Verträgen sämtliche Zinsen und Zinseszinsen unmittelbar versteuert werden, gilt während der Ansparphase der Riester-Rente, dass sämtliche Beträge in vollem Umfang in die Altersvorsorge fließen. Die Erträge werden erst bei der Rentenzahlung zusammen mit den eigenen Einlagen und den staatlichen Zulagen nach dem persönlichen Satz versteuert.

 

Versteuerung der Rente
Die Riester Rente ist neben der Steuerbefreiung während der Ansparphase auch von der Abgeltungssteuer befreit. Stattdessen werden die Auszahlungen im Rentenalter zu dem dann gültigen, in der Regel niedrigeren Satz versteuert. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass die angesparten Beträge und die Rendite in größtmöglichem Umfang in die Rente fließen.

 

Ausnahme: Wohn-Riester
Bei dieser Variante erhalten Sie keine steuerpflichtigen Rentenzahlungen. Um einen steuerlichen Vorteil gegenüber anderen privaten Vorsorgemaßnahmen auszuschließen, greift eine Sonderregelung. Beim Finanzamt wird während der Ansparphase ein rechnerisches Konto geführt, auf dem sämtliche Zahlungen verbucht und mit 2 Prozent verzinst werden. Mit Beginn der Rentenphase wird das Gesamtguthaben auf dem sogenannten Wohnförderkonto nach dem jeweiligen persönlichen Satz versteuert. Sie haben dann die Möglichkeit, die Steuerschuld in monatlichen Raten zu begleichen oder sie in einem Betrag zu tilgen. Entscheiden Sie sich für letztere Möglichkeit, gewährt der Staat eine Vergünstigung von 30 Prozent.

 

 ←

 

Riesterprodukte

 

Banksparplan

Der Riester Banksparplan ist eine sichere und transparente Variante. Wie der Finanztest der Stiftung Warentest ermittelt hat, ist der Banksparplan trotz in der Regel niedriger Verzinsung aufgrund der staatlichen Zulagen eine rentable Möglichkeit der privaten Altersvorsorge für Personen jeden Alters. Sie sollten allerdings einen sorgfältigen Anbietervergleich durchführen, denn bei der Verzinsung der Sparverträge gibt es erhebliche Unterschiede, was über die gesamte Laufzeit betrachtet zu Renditedifferenzen von bis zu einem Prozent und mehr als 10.000 Euro führen kann.

 

Förderung
Wie für alle Riesterprodukte erhalten Sie, sofern Sie förderberechtigt sind, auch beim Banksparplan staatliche Zulagen oder können Ihre Aufwendungen alternativ als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. In vollem Umfang förderberechtigt sind alle rentenversicherungspflichtigen Personen, die den jährlichen Mindestbetrag von 4 Prozent des Einkommens (bei Geringverdienern mindestens 60 Euro im Jahr) leisten und den Höchstbetrag nicht überschreiten. Bei den staatlichen Zulagen wird zwischen der Grundzulage und der Kinderzulage unterschieden, Berufseinsteiger können bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres einmalig vom Berufseinsteigerbonus profitieren. Die Zulagen müssen fristgerecht beantragt werden, andernfalls verfällt der Anspruch.

 

Rendite
Die Rendite richtet sich beim Riester Banksparplan einerseits nach den Konditionen des Anbieters und der Entwicklung des Zinsniveaus, andererseits nach der Höhe der Eigenleistungen, der Riester Förderung und der Laufzeit. Ein niedriger Marktzins beim Vertragsabschluss muss nicht bedeuten, dass der Banksparplan langfristig niedrig verzinst wird. Steigt während der Laufzeit das Zinsniveau, wirkt sich dies positiv auf die Rendite aus.

 

Vorteile

  • Kostengünstig
  • Flexibel

Der Riester Banksparplan hat den Vorteil, dass die Kosten überschaubar und niedriger als bei anderen Riesterprodukten sind. Viele Anbieter verzichten auf die Kontoführungsgebühr, andere berechnen lediglich einen geringen Betrag. Die Verwaltungskosten bewegen sich meist jährlich im zweistelligen Bereich, so dass die Rendite nicht unnötig geschmälert wird. Weiterhin bieten Banksparpläne mehr Flexibilität als andere Varianten. Wer sich während der Ansparphase umentscheidet, hat Chancen, verlustfrei oder mit nur geringen Verlusten aus dem Vertrag auszusteigen.

 

Nachteile

  • Geringe Renditechancen
  • Unattraktiv für Anbieter

Im Vergleich zum Fondssparplan sind die Renditechancen beim Banksparplan recht gering. Obgleich langfristig die Rendite höher ist als beim herkömmlichen Sparplan ohne staatliche Förderung, kann sie bei einem dauerhaft niedrigen oder sinkenden Zinsniveau beim Riester Banksparplan recht gering ausfallen. Da der Banksparplan für die Anbieter nicht sehr lukrativ ist, haben ihn einige gar nicht im Portfolio.

 

Fazit
Der Riester Banksparplan ist für Personen jeder Altersgruppe geeignet, die in eine sichere, kostengünstige und flexible private Altersvorsorge investieren und von der Riester Förderung profitieren möchten. Allerdings sollten die Angebote vor dem Vertragsabschluss sorgfältig verglichen werden, da sich die unterschiedlichen Konditionen auf die Rendite auswirken

 

 

 

Fondssparplan

Der Riester Fondssparplan kombiniert die private Altersvorsorge mit der Teilnahme am Aktienmarkt und der Chance, eine hohe Rendite zu erwirtschaften, welche schließlich die Rente erhöht. Ein Verlustrisiko ist aufgrund der Kapitalgarantie ausgeschlossen. In den ersten Jahren fließen alle Einlagen in Erfolg versprechende Investmentfonds. Deren Auswahl übernimmt der Anbieter. Nähert sich die Ansparphase dem Ende, wird sukzessive mehr in sichere Fonds umgeschichtet. Zu Beginn der Rentenphase stellt der Anbieter entweder selbst einen Auszahlungsplan auf oder investiert das Gesamtguthaben in eine Rentenversicherung, welche die anschließende Rentenzahlung übernimmt.
 

Förderung
Rentenversicherungspflichtige Personen, die jährlich im Rahmen der gesetzlichen Regelung in den Riester Fondssparplan investieren, haben Anspruch auf die staatliche Grundzulage, gegebenenfalls auch auf die Kinderzulage. Berufseinsteiger unter 25 Jahren können eine einmalige Bonuszulage beantragen.

 

Rendite
Fondssparpläne haben von allen Riestervarianten die höchsten Renditechancen. Es gibt allerdings keine Garantie. Schlimmstenfalls wird gar keine Rendite erwirtschaftet und Ihr Guthaben setzt sich letztendlich lediglich aus Ihren Einlagen und der Riester Förderung zusammen. Eine Nullrendite ist jedoch bei einer entsprechend langen Laufzeit unwahrscheinlich. Da in den ersten Jahren oft vorzugsweise in Aktien investiert wird, sind die Renditechancen in dieser Zeit am höchsten. Gegen Ende der Ansparphase hingegen sinkt die Renditechance mit der Investition in sichere Fonds, womit zugleich das Risiko der Nullrendite sinkt.

 

Vorteile

  • Hohe Renditechancen
  • Kapitalgarantie

Die Renditechancen sind beim Riester Fondssparplan so hoch, wie bei anderen Fonds-Verträgen auch. Zudem können Sie von der Riester Förderung profitieren, die ebenfalls in Fonds investiert wird. Somit steigt die Renditechance nochmals. Ein Verlustrisiko gibt es nicht: Theoretisch wäre es zwar möglich, dass keine Rendite erwirtschaftet wird, die Anbieter sind jedoch durch die Kapitalgarantie verpflichtet, Ihnen sämtliche Einlagen und Zulagen mit der späteren Rente auszuzahlen.

 

Nachteile

  • Hohes Verlustrisiko bei vorzeitiger Kündigung
  • Hohe Kosten

Soll der Vertrag vorzeitig aufgelöst werden, verlieren Sie nicht nur sämtliche Förderungen, sondern gehen auch ein Verlustrisiko ein: Da Ihre Einlagen in Fonds investiert wurden, müssen bei einer Auflösung alle Anteile sofort verkauft werden. Sind die Kurse zu diesem Zeitpunkt niedrig, verlieren Sie einen Teil Ihrer Einlagen und Sie erhalten weniger ausgezahlt, als Sie eingezahlt haben. Weiterhin müssen Sie bei einem Fondssparplan mit relativ hohen Kosten rechnen. Es fallen jährliche Depotgebühren an, außerdem ist mit jedem Fondskauf ein Ausgabeaufschlag von einigen Prozent fällig.

 

Fazit
Riester Fondssparpläne sind in erster Linie für Personen geeignet, die eine lange Ansparphase nutzen können und auf die Renditechancen der Aktienmärkte spekulieren, dabei jedoch ein eingeschränktes Risiko genießen möchten. Ein Anbietervergleich sollte vor allem im Hinblick auf die Fonds, das Konzept und die Kosten erfolgen.

 

 

 

Wohnriester

Wohn Riester ist eine besondere Riestervariante, die dem Eigenheimrentengesetz unterliegt. Das Gesetz besagt, dass auch die Finanzierung des Eigenheims als Altersvorsorge anerkannt und entsprechend staatlich gefördert wird. Dies gilt für nach 2008 erworbenes Eigenheim und für eine in Zukunft geplante Eigenheimfinanzierung. Das Wohn Riester kann in drei Varianten genutzt werden:
  • Zulagen fließen direkt in die Tilgung
  • Umwandlung eines bestehenden Riestervertrages
  • Riester Bausparvertrag

Tilgen Sie einen Eigenheimkredit, können Sie die staatlichen Zulagen zur Reduzierung der Restschuld nutzen. Planen Sie, später ein Haus oder eine Wohnung zu erwerben, können Sie zum entsprechenden Zeitpunkt einen bestehenden Riestervertrag in Wohn Riester umwandeln, indem Sie Ihr Guthaben zur Immobilienfinanzierung nutzen. Alternativ schließen Sie einen Riester Bausparvertrag ab. Mit der Zuteilung erhalten Sie neben Ihrem Kapital ein zinsgünstiges Darlehen.

Der Grundgedanke beim Wohn Riester ist, dass Personen, die ein Eigenheim finanzieren, oft nicht noch zusätzlich in einen Riestervertrag zur Sicherung der Rente investieren können und somit anderen gegenüber benachteiligt sind, die von der Riester Förderung profitieren.

 

Förderung
Für Wohn Riester gelten dieselben Bestimmungen wie für andere Riesterverträge auch: Förderberechtigte Personen erhalten auf Antrag staatliche Zulagen. Der Unterschied ist, dass die Riester Förderung in die Eigenheimfinanzierung statt in die spätere Rente fließt; die Tilgung wird so erleichtert.

 

Rendite
Beim Wohn Riester profitieren Sie nicht wie bei anderen Varianten von einer Rendite, die Ihr Kapital und somit Ihre Rente erhöht, sondern von einer schnelleren Tilgung Ihres Eigenheimdarlehens durch staatliche Förderung.

 

Vorteile

  • Unterstützung bei der Eigenheimfinanzierung
  • Minderung der Schuldzinsen

Nutzen Sie Wohn Riester, können Sie sämtliche staatliche Zulagen zur Finanzierung nutzen und somit Ihre eigenen Aufwendungen reduzieren. Das hat nicht nur zur Folge, dass das Eigenheim schneller schuldenfrei ist, Sie senken damit außerdem die Schuldzinsen: Je niedriger die Restschuld ist, umso weniger Zinsen müssen Sie bezahlen. So profitieren Sie auf zweifache Weise vom Wohn Riester.

 

Nachteile

  • Nachgelagerte Besteuerung

Für das Wohn Riester gilt eine nachgelagerte Besteuerung. Allerdings erhalten Sie hier keine steuerpflichtigen Rentenzahlungen, da das Kapital in die Eigenheimfinanzierung fließt. Aus diesem Grund führt das Finanzamt ein fiktives Konto, auf welchem Ihre Tilgungsraten und die staatlichen Zulagen rein rechnerisch verbucht werden und das Guthaben mit 2 Prozent verzinst wird. Aus dem Saldo ergibt sich schließlich mit dem Eintritt in das Rentenalter Ihre Steuerschuld. Diese kann in Raten oder durch eine Einmalzahlung beglichen werden. Wird die Steuer in einem Betrag getilgt, werden von staatlicher Seite 30 Prozent erlassen.

 

Fazit
Wohn Riester ist für alle Personen geeignet, die ein Eigenheim finanzieren möchten. Die staatlichen Förderungen erleichtern die Tilgung und führen zu geringeren Zinsaufwendungen. Es kann jeder bestehende Riestervertrag in Wohn Riester umgewandelt werden.

 

 ←

 

Riesterdarlehen

Möchten Sie zur Altersvorsorge statt in die spätere Rente in ein Eigenheim investieren, können Sie vom Riester Darlehen profitieren. Sie erhalten, Förderberechtigung vorausgesetzt, dieselben Zulagen wie bei anderen Riesterverträgen, mit dem Unterschied, dass diese in die Tilgung fließen. So senken Sie Ihre eigene monatliche Belastung oder verkürzen die Laufzeit entsprechend. Weiterhin haben Sie ein Sondertilgungsrecht: Statt jährlich 4 Prozent Ihres Vorjahreseinkommens in die spätere Rente zu investieren, nutzen Sie diesen Betrag zur Darlehenstilgung, wobei 2.100 Euro im Jahr nicht überschritten werden dürfen. Andernfalls erlischt der Anspruch auf staatliche Zulagen. Ein Riester Darlehen muss nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz als solches anerkannt sein.
 

Förderung
Sind Sie förderberechtigt, fließen beim Riester Darlehen sämtliche Zulagen direkt in die Darlehenstilgung. Eine Voraussetzung für die Förderberechtigung ist die Rentenversicherungspflicht. Erbringen Sie eine Eigenleistung in Höhe von 4 Prozent Ihres Einkommens, maximal jedoch 2.100 Euro jährlich, können Sie die vollen Zulagen beantragen.

 

Rendite
Beim Riester Darlehen wird keine Rendite in Form von Erträgen erwirtschaftet. Die Rendite liegt hier in Einsparungen und Vergünstigungen. Durch die Darlehenstilgung mit staatlichen Zulagen verringern Sie Ihre Schulden und das Eigenheim ist schneller abbezahlt. Weiterhin profitieren Sie im Vergleich zu anderen Darlehensarten von den geringen Kosten und einem günstigen Zinssatz.

 

Vorteile

  • Günstige Finanzierung
  • Staatliche Förderungen
  • Lange Laufzeit

Nutzen Sie das Riester Darlehen zur Finanzierung Ihres Eigenheimes, sparen Sie aufgrund der günstigen Konditionen Kosten. Kostensenkend wirkt sich auch die Riester Förderung aus. Wie die Stiftung Warentest ermittelte, sind insgesamt Einsparungen im fünfstelligen Bereich möglich. Das Darlehen muss erst mit dem Eintritt in das Rentenalter vollständig getilgt sein.

 

Nachteile

  • Steuerpflicht im Rentenalter
  • Langfristige Bindung

Die während der Vertragslaufzeit erhaltenen staatlichen Zulagen müssen im Rentenalter zu dem dann geltenden Satz versteuert werden. In der Praxis führt das Finanzamt zu diesem Zweck ein rein rechnerisches Wohnförderkonto, welches mit 2 Prozent verzinst wird. Mit dem Renteneintritt wird auch die Steuer fällig. Haben Sie ausreichend Rücklagen gebildet, um diese in einer Summe zu begleichen, werden 30 Prozent erlassen. Andernfalls kann für die volle Steuerschuld eine Ratenzahlung vereinbart werden. Die Entscheidung für ein Riester Darlehen sollte, wie bei jedem anderen Darlehen auch, sorgfältig abgewägt werden, da Sie damit über viele Jahre hinweg vertraglich gebunden sind.

 

Fazit
Das Riester Darlehen ist für alle jüngeren förderberechtigten Menschen geeignet, die den Erwerb eines Eigenheimes planen. Der Staat betrachtet dies als eine Variante der persönlichen Altersvorsorge und fördert die Finanzierung. Neben den staatlichen Zulagen, die Ihre Schulden mindern, profitieren Sie von niedrigen Zinsen.

 

  

 

 
Fordern Sie ein Angebot für Ihre private Altersvorsorge an.  Angebot anfordern  

 

 

 

Wir benutzen Cookies
Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und an Dritte in Ländern, in denen kein angemessenes Datenschutzniveau vorliegt und von diesen verarbeitet wird, z. B. die USA. Ihre Einwilligung ist stets freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und kann jederzeit über den Link am Ende der Seite abgelehnt oder widerrufen werden.