Die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die bAV wird ein immer wichtigeres Instrument zur Altersvorsorge. Durch die staatliche Förderung ist sie für alle Arbeitnehmer interessant und aufgrund des Fachkräftemangels auch für Firmen ein interessantes Instrument zur Bindung und Gewinnung von Mitarbeitern.

 

 


 

Definition:

Unter betrieblicher Altersversorgung sind alle Leistungen der Alters-, Invaliditäts und Hinterbliebenenversorgung zusammen zu fassen, die der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses zugesagt hat (§ 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG).

Eine betriebliche Altersversorgung kann auch Nicht-Arbeitnehmern (z. B. Handelsvertretern) aus Anlass ihrer Tätigkeit für das Unternehmen zugesagt werden. Dies gilt auch für Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft. Einzelunternehmen sind jedoch ausgeschlossen.

 

 

Merkmale:

  • Rechtsgrundlage der Leistungen ist eine Versorgungszusage
  • Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung
  • Leistungen müssen Arbeitnehmern zugesagt werden
  • Anlass für die Zusage der Leistungen ist ein Arbeitsverhältnis

 

 

Gründe für die betriebliche Altersversorgung:

Aus den Medien ist bekannt, dass die gesetzlichen Rentenansprüche der zukünftigen Rentner nicht mehr ausreichen werden, um deren gewohnten Lebensstandard zu halten.

Um diese so genannte "Versorgungslücke" zu schließen und den heutigen Arbeitnehmern finanzielle Einbußen im Alter zu ersparen, setzt der Staat zunehmend auf die Eigeninitiative der Arbeitnehmer. Zur Motivation bzw. entsprechenden Förderung dieser Eigeninitiative hat der Gesetzgeberbedeutsame Änderungen mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) u.a. im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) vorgenommen.

Allein mit dem Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung gem. § 1 a BetrAVG wurde eine wesentliche Grundlage zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung geschaffen.

 

aus Sicht des Arbeitgebers

  • neue Fachkräfte werden leichter geworben
  • Reduzierung der Lohnnebenkosten
  • Mitarbeitermotivation
  • qualifizierte Mitarbeiter werden an das Unternehmen gebunden
  • Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung

aus Sicht des Arbeitnehmers

  • Verlagerung der Versteuerung in eine Lebensphase mit i. d. R. niedrigerer Steuerbelastung
  • effektiver Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung
  • Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen möglich

im Vergleich zu privaten Altersvorsorgeverträgen (je nach Konstellation)

  • Steuervorteile
  • Sozialversicherungsbeitragsersparnis
  • Sicherheit bei der Produktwahl (Fürsorgepflicht des Arbeitgebers)
  • Beiträge oder Teilbeiträge werden durch den Arbeitgeber (mit-)finanziert
  • Übernahme der Vertragspflichten und -obliegenheiten durch den Arbeitgeber
  • Günstige Vertragskonditionen (Rahmen- oder Kollektivverträge)
  • Vereinfachte Gesundheitsprüfung

 

 

Mögliche Durchführungswege:

 

 

 

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