Pensionszusage

Von der Pensionszusage spricht man auch als "unmittelbare Versorgungszusage" und "Direktzusage". Sie ist das Versprechen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer, bei Erreichen einer Altersgrenze, Tod oder Invalidität eine Leistung zu erbringen. Der Arbeitnehmer hat gegenüber seinem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen.

 

 

 

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Welche Zielgruppe wird mit dieser Versicherung angesprochen?

Zur Zielgruppe der Pensionszusage zählen insbesondere Besserverdiener (auch Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften). Denn die unbegrenzte Höhe der zugesagten Versorgungsleistungen unter Berücksichtigung der Angemessenheit macht die Pensionszusage für sie attraktiv.

 

 

 

Welche steuerlichen Vorteile hat der Arbeitnehmer?

Für den Arbeitnehmer gelten diese nicht als zugeflossener Arbeitslohn und sind damit lohnsteuerfrei. Erst die Leistungen aus der Pensionszusage sind als Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit nach § 19 EStG zu versteuern. Die nachgelagerte Besteuerung stellt i.d.R. einen Vorteil dar, denn in der Rentenphase ist der Steuersatz des Arbeitnehmers meist deutlich niedriger. Zusätzlich stehen noch bis 2040 attraktive Steuerfreibeträge zur Verfügung.

 

 

 

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