Warentransport

Sie sind der Fachmann, der Güter produziert und mit ihnen handelt. Sie kennen Ihre Waren, wissen diese zu verpacken und zu verladen. Aber kennen Sie auch Ihre Transportrisiken? Was ist, wenn Ihre Ware bei einem Transport beschädigt oder zerstört wird oder gar abhanden kommt? Ist Ihnen bekannt, dass Transporteure (Frachtführer/Spediteure) nur sehr begrenzt haften und der Wareneigentümer in bestimmten Fällen auf dem ganzen Schaden sitzen bleibt? Aber selbst wenn der Transporteur gemäß seiner Geschäftsbedingungen für einen Schaden einzutreten hat, ist voller Schadenersatz eher die Ausnahme. Denn die Haftung ist bereits durch das Gesetz im Verhältnis zum Gewicht des verladenen Gutes begrenzt.

 

 
 
 
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Der Versicherungsschutz umfasst:

Die Warentransport-Versicherung versichert Güter aller Art, die den versicherten Gefahren der Beförderung sowie der damit verbundenen Lagerungen ausgesetzt sind. Der gewählte Versicherer ersetzt dabei Verlust oder Schädigung der versicherten Güter und leistet Ersatz für versicherte Aufwendungen und Kosten.

Die Warentransport-Versicherung versichert Güter aller Art, die

  • landwärts mittels Kraftwagen, Bahn oder Post,
  • flusswärts mit Flussschiffen und seewärts mittels Seeschiffen
  • sowie durch Luftfahrzeuge befördert werden.

Dies gilt jeweils in beanspruchungsgerechter, handelsüblicher Verpackung, ggf. auch unverpackt.

 

 

Versicherte Gefahren:

Folgende Schäden sind unter anderem versichert:

  • Transportmittelunfall
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Unterschlagung, Abhandenkommen
  • Erdbeben, Seebeben, vulkanische Ausbrüche oder sonstige Naturkatastrophen
  • Aufopferung der Güter (Havarie-grosse)
  • Totalverlust ganzer Kolli beim Be-, Um-, oder Entladen eines Transportmittels

 

 

Vorteile für das Unternehmen:

  • Schutz des Investitionskapitals vor Transportschäden
  • speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Absicherung
  • Versicherungsschutz auch bei transportbedingten Lagerungen
  • Vereinbarung weltweiter Deckung möglich

 

 

Schadenbeispiele aus der Praxis:

Abhandenkommen:

Beim LKW-Transport von Frankfurt nach Mailand gerät eine Sendung pharmazeutischer Grundstoffe für die  Krebsbehandlung abhanden; der Wert der Sendung beträgt 750.000 €; das Gewicht 2,2 kg.

Haftung des Spediteurs / Frachtführers nach dem Gesetz: Regelhaftung z. B. HGB, CMR: 8,33 SZR/kg (umgerechnet ca. 11 €) Schadenersatz des Transporteurs: 2,2 kg x 11 € = rund 25 € = ungedeckter Differenzschaden = 749.975 €

Leistung der Transportversicherung: Volle Ersatzleistung, bis zur deklarierten Versicherungssumme

Höhere Gewalt:

Die Transporteure hatten bei einem Brand im Tauerntunnel keine Möglichkeit, ihre Ladung vor dem Inferno des Tunnelbrandes zu retten. Schadenersatz des Transporteurs: Nach dem folgenschweren Unglück beriefen sich die den Tunnelbrand nicht verursachenden Transporteure mit Erfolg auf die Unabwendbarkeit des Ereignisses. Schadenersatz des Transporteurs in = 0, d.h. der Wareninteressent bleibt auf dem vollen Schaden sitzen.Volle Ersatzleistung, bis zur deklarierten Versicherungssumme.

 

 

Lassen Sie sich unverbindlich beraten und Ihren Versicherungsschutz von uns überprüfen. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an: Telefon: 03461-5479267

 

 

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