Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

 Der Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung stellt sowohl für den Arbeitgeber wie auch für die Arbeitnehmer eine klassische Win-Win-Situation dar: Alle Beteiligten kommen in den Genuss immenser Vorteile, niemand muss Nachteile befürchten. Die betriebliche Krankenversicherung ist das optimale Instrument, begehrte Fachkräfte an das Unternehmen zu binden und gleichzeitig Steuern zu sparen. Die Mitarbeiter wiederum erfreuen sich an stark verbesserten Gesundheitsleistungen, die ihnen die gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr bieten können. Viele Versicherungsgesellschaften ermöglichen die vergünstigten Tarife einer betrieblichen Krankenversicherung auch für die Angehörigen und Familien der versicherten Arbeitnehmer.

 

 

 

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Definition betriebliche Krankenversicherung:

  • Gruppenversicherung
  • hervorragende Gesundheitsvorsorge und -fürsorge
  • Vertrag zwischen Arbeitgeber und Versicherung
  • Beiträge zahlt meist der Arbeitgeber
  • auch Mischfinanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich
  • Familienversicherung oft möglich, zahlt dann aber der Arbeitnehmer allein
  • keine oder nur vereinfachte Gesundheitsprüfung
  • keine Wartezeiten

 

 

Inhalte der betriebliche Krankenversicherung:

  • Zahnersatz
  • Zahnvorsorge und –behandlung
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Krankentagegeld
  • Krankentagegeld
  • Sehhilfen und andere Hilfsmittel
  • Reisekrankenversicherung
  • Chefarztbehandlung
  • Gesundheitsmanagement im Unternehmen

 

 

Steuerliche Behandlung von Beiträgen zur bKV:

  • Arbeitnehmer
  • bis zu 44,- Euro pro Mitarbeiter und Monat steuer- und sozialabgabenfrei
  • günstige Pauschalbesteuerung bis zu einer Höhe von 10.000 Euro je Mitarbeiter und Jahr möglich
  • Kosten können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden

 

 

Vorteile des Arbeitgebers auf einen Blick:

  • mit Hilfe von Sonderleistungen Mitarbeiter für sich gewinnen und halten
  • qualifizierte Mitarbeiter mit begehrten Fachkenntnissen für sich gewinnen
  • sich einen guten Ruf nicht nur als Unternehmen, sondern auch als sozial eingestellter Arbeitgeber erarbeiten - dies führt zu mehr Bewerbungen von Fachkräften sowie zu einer geringeren Fluktuation von Arbeitskräften
  • sich einen guten Ruf nicht nur als Unternehmen, sondern auch als sozial eingestellter Arbeitgeber erarbeiten - dies führt zu mehr Bewerbungen von Fachkräften sowie zu einer geringeren Fluktuation von Arbeitskräften
  • Beiträge zu einer betrieblichen Krankenversicherung sind bis zu einer Höhe von 44,- Euro pro Mitarbeiter und Monat steuer- und sozialabgabenfrei
  • Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung können auch als gewinnmindernd von der Steuer abgesetzt werden (sogenannte "Betriebsausgabe")

 

 

Vorteile des Arbeitnehmers auf einen Blick:

  • hervorragende Gesundheitsvorsorge und -fürsorge
  • Beiträge zahlt meist der Arbeitgeber
  • keine Steuern und Abgaben
  • Familienversicherung oft möglich
  • keine oder nur vereinfachte Gesundheitsprüfung
  • keine Wartezeiten
 
 
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