Private Pflegezusatzversicherung

Schon seit einigen Jahren leistet die gesetzliche Pflegeversicherung nur noch einen Kostenzuschuss zu den tatsächlichen anfallenden Kosten bei Pflegebedürftigkeit. Den restlichen Betrag müssen Pflegebedürftige aus der eigenen Tasche dazuzahlen. Die Differenz zwischen der maximalen Erstattung durch die gesetzliche Pflegeversicherung und den tatsächlichen anfallenden Kosten in der Pflegestufe III können schnell einige Tausend Euro betragen.

Eine private Pflegeversicherung bietet Ihnen Schutz und kann Sie vor dem Kostenrisiko der Pflegebedürftigkeit schützen. Sie haben dabei die Auswahl zwischen verschiedenen Kostenerstattungsmodellen.

 

 

 

 
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Warum ist eine Pflegezusatzversicherung wichtig?

Schon heute sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichend. Sie bietet je nach Pflegestufe gibt es einen festen Beitrag, der unabhängig von den tatsächlichen Kosten ist. Diese liegen in der Regel deutlich über dem Zuschuss der gesetzlichen Pflegeversicherung. Um diese Differenz und damit die drohende Zuzahlung abzufedern, lohnt sich der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Diese erbringt zusätzlich zur gesetzlichen Versicherung ebenfalls Leistungen. Im Idealfall kann die Eigenbeteiligung sogar auf null reduziert werden.

 

 

 

Welche Arten der Pflegeversicherung können abgeschlossen werden?

  • Insgesamt können Sie aus drei verschiedene Arten wählen, die sich in der Art und der Höhe der Erstattungsleistung unterscheiden.
  • Eine Pflegerentenversicherung bietet eine feste monatliche Rente, die abhängig von der Pflegestufe des Versicherungsnehmers ist. Die zu erwartende Rentenleistung kann dabei durchaus gestaffelt sein, sodass sich je nach Pflegestufe unterschiedliche Rentenhöhen ergeben.
  • Eine Pflegekostenversicherung übernimmt komplett oder anteilig die tatsächlichen Pflegekosten nach Vorleistung der gesetzlichen Versicherung.
  • Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt Ihnen einen festen Entschädigungssatz für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit.

 

 

 

Ist die Erstattung in der Pflegetagegeldversicherung vorgegeben?

Die Höhe des Tagegelds kann von Ihnen frei gewählt werden. Es gibt zwei unterschiedliche Systeme, mit denen die Erstattungshöhe festgelegt wird.

Bei einem statischen System gibt es die volle Erstattung in der privaten Pflegeversicherung nur in der Pflegestufe III. In den unteren Pflegestufen gibt es einen festen prozentualen Anteil der Entschädigung in der Pflegestufe III (zum Beispiel 50 % in Pflegestufe II, 30 % in Pflegestufe I).

Bei einem dynamischen System können die Werte frei gewählt werden. Die Entschädigungsleistungen dürfen in den unteren Stufen nur nicht höher sein als in den Stufen darüber. Mit der dynamischen Absicherung lassen sich zum Beispiel auch alle Pflegestufen mit dem gleichen Entschädigungssatz versichern.

 

 

 

Welche Pflegezusatzversicherung ist für Sie die Beste?

Es gibt dabei keine grundsätzlich beste Form der Absicherung in der Pflegeversicherung, es kommt grundsätzlich auf Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse an. Einige wählen die Erstattung der tatsächlich angefallenen Kosten, andere legen auf eine zusätzliche Rente oder ein festes Tagegeld wert, um die Kosten für die Pflegebedürftigkeit zu decken und die eigene finanzielle Unabhängigkeit zu bewahren.

Deswegen sollte eine Zusatz Pflegeversicherung immer zusammen mit einem Fachmann abgeschlossen werden, der genaue Kenntnisse über die einzelnen Modelle und deren Vor- und Nachteile hat.

 

 

 

Müssen bei einer privaten Pflegezusatzversicherung Gesundheitsfragen beantwortet werden?

Nicht bei allen Tarifen müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Es kommt also ganz auf den Einzelfall an. Der UVD berät Sie gerne bei der Auswahl einer passenden Pflegeversicherung mit und ohne Gesundheitsfragen.

 

Lassen Sie sich unverbindlich beraten und Ihren Versicherungsschutz von uns überprüfen. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an: Telefon: 03461-5479267

 

 
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