Bauherrenhaftpflicht- & Bauleistungsversicherung

Für Bauherren Unverzichtbar!
Die Entscheidung zum Bau einer Immobilie fällt man in den meisten Fällen nur einmal im Leben und darum ist es extrem wichtig, dass dieser Bau gut versichert ist. Die wichtigsten Versicherungen für Bauherren sind die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Bauleistungsversicherung und die Feuerrohbauversicherung.

 

 

 

 
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Was ist eine Feuerrohbauversicherung?

Eine Feuerrohbauversicherung ist für Sie in der Regel beitragsfrei, während für die beiden anderen Versicherungen ein einmaliger Beitrag anfällt. Dieser wird am Anfang der Vertragslaufzeit entrichtet und gilt für die gesamte Bauzeit, maximal aber drei Jahre. Darüber hinaus kann der Versicherungsschutz nur auf Antrag und nach individueller Absprache verlängert werden.

 

 

 

Was genau ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Sie schützt die Bauherren vor Ansprüchen, die aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten entstehen. Neben einer möglichen mangelhaften Absicherung der Baustelle selbst können auch schlechte oder fehlende Beleuchtungen und fehlende Hinweisschilder einen Anspruch begründen. Dafür können Sie nicht zwingend eine beauftragte Baufirma haftbar machen. Bei Personenschäden auf der Baustelle, haftet immer der Bauherr, unabhängig davon, ob er tatsächlich etwas mit dem Schaden zu tun hat. Die Versicherung leistet sowohl bei Personen- als auch bei Sach- und mitversicherten Vermögensschäden.

 

 

 

Wird wirklich immer eine Bauherrenhaftpflicht benötigt?

  • Die Bauherrenhaftpflicht muss nicht in jedem Fall abgeschlossen werden. Fast alle Betriebs- und Privathaftpflichtversicherungen enthalten grundsätzlich einen beschränkten Versicherungsschutz für Neu- und Umbauten.
  • Die Höchstgrenze könne in den Bedingungen nachgelesen werden. Üblich sind dabei 50.000 € bis 100.000 €. Sollte der geplante Bau diese Summe überschreiten, ist immer eine separate Versicherung notwendig, da der Schutz über die Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung nicht mehr geboten werden kann.
  • Wir überprüfen Ihre Versicherungen, sprechen Sie uns einfach an.

 

 

 

Was deckt die Bauleistungsversicherung?

  • Die Bauleistungsversicherung schützt den Bauherren vor Schäden an den Bauleistungen. Die früher auch als Bauversicherung bezeichnete Versicherung umfasst dabei alle Schäden, die unvorhersehbar sind.
  • Es gibt nur wenige Ausschlüsse, so sind zum Beispiel Schäden durch Feuer ausgeschlossen. Bauherren können aber dafür eine Feuerrohbauversicherung abschließen. Diese ist beitragsfrei, wenn im Anschluss an die Rohbauversicherung eine normale Gebäudeversicherung abgeschlossen wird.
  • Die Bauleistungsversicherung schützt nicht nur den Bauherren, sondern auch den oder die Bauunternehmer, die den Bau durchführen.

 

 

 

Was sind eigentlich unvorhersehbare Ereignisse?

  • Die Definition von unvorhersehbaren Ereignissen ist sehr weit gefasst und der Versicherungsnehmer bekommt somit für fast alle Ereignisse Versicherungsschutz. Zu den möglichen Schadenfällen gehören beispielsweise Überschwemmungen durch Regenwasser, Erdrutsche oder andere außergewöhnliche Witterungseinflüsse.
  • Es sind aber auch Schäden, die durch Vandalismus oder böswillige Beschädigung durch Dritte geschehen, mitversichert. Auch Krieg, innere Unruhen oder Anschläge sind im Rahmen der Bauleistungsversicherung mitversichert.

 

 

 

Sind Bauleistungen nicht über den Bauunternehmer abgesichert?

  • Zum Teil gibt es entsprechende Verträge, in denen sich der Bauunternehmer verpflichtet, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
  • Der Bauunternehmer ist allerdings nicht in jedem Fall zu Schadenersatz verpflichtet. Wird das Gebäude zum Beispiel durch einen Krieg oder andere unabwendbare Ereignisse beschädigt, muss der Bauunternehmer nicht für Ersatz aufkommen und kann seine Bezahlung dennoch vom Versicherungsnehmer verlangen.
  • Für Schäden durch sonstige Ereignisse muss der Bauunternehmer geradestehen. Im Zweifelsfall  müssen die Verträge mit den Bauunternehmern genau überprüft werden. Das reine Bauherrenrisiko sollte gegebenenfalls durch eine zusätzliche Versicherung von den Bauherren abgeschlossen werden.

 

 

 

Lohnt sich eine Bauhelferversicherung?

  • Wenn Sie private Helfer beschäftigen, kann sich eine Bauhelferunfallversicherung für Sie lohnen.
  • Grundsätzlich sind alle Personen, die der Bauherr als (abhängige) Hilfskräfte in arbeitnehmerähnlicher Form zu den Eigenbauarbeiten heranzieht, gleichgültig, ob sie kurz- oder langfristig, gegen Entgelt oder unentgeltlich beschäftigt werden, kraft Gesetzes gegen Arbeitsunfall versichert. Zu diesen Hilfskräften gehören auch mithelfende Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Nachbarn und Kollegen. (§ 2 Abs. 2 SGB VII).

 

 

 
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