Sofort-Rente

„…länger Leben lohnt sich bei dieser Vorsorge auch finanziell“

 

 

 

 
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Was ist die Sofortrente?

Sofortrente ist eine klassische Rentenversicherung, jedoch gibt es bei einer Sofortrente keine Ansparphase für das Kapital, das zur Rentenbildung verwendet wird, d. h. sofortiger Rentenbeginn. Der Versicherungsnehmer zahlt den Beitrag einmalig zu Beginn des Vertrags ein und bezieht ab diesem Zeitpunkt jeden Monat die vorher errechnete Rente.
Die Rente wird unabhängig von dem zur Verfügung stehenden Kapital gezahlt.
Wenn das Kapital aufgebraucht ist und der Rentner noch lebt, erhält er weiterhin die Rente bis zu seinem Tod.

 

 

 

 

Wann ist der Abschluss einer Sofortrente sinnvoll?

Der Abschluss einer Sofortrente ist vor allem sinnvoll, wenn eine größere Kapitalsumme zur Verfügung steht und die normale Altersrente nicht ausreichend ist.
Aus der sofortigen Verrentung des Kapitals ergeben sich für den Versicherungsnehmer vor allem steuerliche Vorteile, er kann sich aber auch darauf verlassen, dass die Rente bis zum eigenen Tod gezahlt wird.

 

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Welche Zusatzoptionen gibt es bei einer Sofortrente?

Wenn der Versicherungsnehmer verstirbt, bevor das eingezahlte Kapital aufgebraucht ist, erfolgt grundsätzlich keine Rückzahlung durch das Versicherungsunternehmen an die Erben. Das Kapital kann allerdings durch diverse Zusatzoptionen gesichert werden.

Bei Abschluss der sofort beginnenden Rente kann ein Garantiezeitraum vereinbart werden, in dem die Rente immer ausgezahlt wird. Sollte der Versicherungsnehmer versterben, erfolgt die Zahlung an die Hinterbliebenen. Alternativ kann auch eine Beitragsrückgewähr vereinbart werden.

Stirbt der Versicherungsnehmer, wird das noch vorhandene Kapital abzüglich der bereits ausgezahlten Rentenleistungen an die Erben ausgezahlt. Beide Optionen gehen aber zulasten der grundsätzlichen Rentenhöhe und der Rendite.

 

 

 

 

Wie wird die Sofortente besteuert?

Sofortrenten werden nur mit dem Ertragsanteil versteuert, dieser ist abhängig vom Alter des Versicherungsnehmers bei Rentenbeginn und wird einmalig zu Beginn des Vertrags festgelegt. 

Bei einem 65jährigen beträgt der Ertragsanteil nur 18 %, der Rest bleibt steuerfrei. Bei größeren Summen ist dieses Modell daher besonders attraktiv, selbst wenn Zusatzoptionen zulasten der Rendite eingeschlossen werden.

 

 

 

 
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