PensionskasseDie Pensionskasse erbringt Versorgungsleistungen der betrieblichen Altersversorgung gegen Zahlung von Beiträgen und gleicht insofern der Lebensversicherung. Bietet Ihr Arbeitgeber seiner Belegschaft Entgeltumwandlung über den Durchführungsweg der Pensionskasse an, so kommt er seiner Verpflichtung auf Erfüllung des Rechtsanspruchs voll nach.
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