Veranstalterhaftung

Veranstaltungen, Konzerte oder Volksfeste finden regelmäßig statt. Nur kaum einer weiß, dass deren Veranstalter für Schäden haften, die den Besuchern während ihres Aufenthalts geschehen. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt das Haftungsrisiko während der Veranstaltungsdauer und aus dem eventuellen Auf- und Abbau ab.

 

 

 

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Wer benötigt eine Veranstalterhaftpflicht?

Jeder, der eine Veranstaltung plant, muss sich auch gleichzeitig mit dem Thema Absicherung beschäftigen. Auch selbst bei größeren privaten Feiern in den eigenen Räumen kann es schon Sinn machen, eine entsprechende Versicherung abzuschließen, auch wenn die Feier zuhause stattfindet (zum Beispiel Hochzeitsfeier). Bei Veranstaltungen in fremden Räumen sollte man ab einer gewissen Größe auf jeden Fall eine Veranstalterhaftpflicht abschließen. Oft wird sogar der Nachweis einer Versicherung verlangt, wenn Räume an Gesellschaften vermietet werden sollen.

 

 

Der Versicherungsschutz umfasst:

  • Prüfen von Ansprüchen nach einem Schadensfall
  • Begleichen begründeter Ansprüche
  • Abwehren unberechtigter Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung an den Veranstalter gerichtet werden.

 

 

Beispiel aus der Praxis:

Ein Besucher einer Hochzeitsfeier fällt über ein schlecht verlegtes Stromkabel und verletzt sich deswegen. Die Veranstalterhaftpflicht trägt Behandlungskosten, Verdienstausfall, eine Haushaltshilfe und Schmerzensgeld.

 

 

Lassen Sie sich unverbindlich beraten und Ihren Versicherungsschutz von uns überprüfen. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an: Telefon: 03461-5479267

 

 

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