Umweltschadenversicherung

Als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Ingenieur usw. haften Sie seit Einführung des Umweltschadensgesetzes erheblich stärker für Schäden, die durch Ihren Betrieb oder Ihre Tätigkeit an der geschützten Natur entstehen – auch noch nach Jahren. Im Schadensfall können Ihnen sogar existenz- gefährdende Kosten entstehen.

 

 
 

 

 

Der Versicherungsschutz umfasst:

  • die Prüfung Ihrer Verantwortlichkeit
  • die Abwehr unberechtigter Schadensersatz-Ansprüche
  • die Aufwendungen für Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung eines sonst unvermeidbar eintretenden Umweltschadens
  • berechtigte Sanierungs- und Kostentragungspflichten (z. B. auch notwendige Gutachter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen- und Gerichtskosten)

 

 

Vorteile für das Unternehmen:

  • finanzielle Absicherung auch bei Umweltschäden an der Natur bzw. der Biodiversität
  • auf Ihre Bedürfnisse abgestimmter Versicherungsschutz
  • Gewährleistung der Kostenübernahme im berechtigten Sanierungs- oder Wiederherstellungsfall

 

 

Schadenbeispiele aus der Praxis:

Nach einem Brand einer produzierenden Anlage haften auch die beteiligten Firmen, die Teile geliefert, Reparaturen ausgeführt oder die Planung übernommen haben: Sie können entweder direkt oder auf dem Regressweg in Anspruch genommen werden und müssen dann die Kosten tragen, die zur Wiederansiedlung geschützter Tier- und Pflanzenarten erforderlich sind, ggf. auch für die Sanierung von Böden und Gewässern.

 

Lassen Sie sich unverbindlich beraten und Ihren Versicherungsschutz von uns überprüfen. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an: Telefon: 03461-5479267

 

 

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