Praxisausfall

Als Freiberufler tragen Sie ein besonders hohes Risiko. Der Erfolg Ihres Unternehmens steht und fällt mit Ihrer Arbeitskraft. Es sind Ihre ausgewiesene Kompetenz und Ihre langjährige Erfahrung, auf die in nicht verzichtet werden kann. Fallen Sie zum Beispiel durch Krankheit oder Unfall aus, kann kein Umsatz erwirtschaftet werden, die Kosten laufen jedoch weiter.

Mit einer Krankentagegeldversicherung allein können Sie die Kosten für Büro, Kanzlei oder Praxis kaum bezahlen, denn die versichert nur 80% des Gewinns oder das Nettoeinkommen. Die Lösung ist eine Praxisausfallversicherung!

 

 
 
 
 
 

Definition:

Eine Praxisausfallversicherung leistet bei Krankheit oder Unfall des Freiberuflers/Keyman. Bei Krankheit erfolgt eine Leistung als Tagessatz je Werktag ohne Samstage. Dieser Satz errechnet sich aus der Versicherungssumme geteilt durch 250 Werktage.
Die Grundlage zur Ermittlung der Versicherungssumme bilden die fixen Kosten wie Gehälter, Miete, Zinsen, Leasingraten und betriebliche Versicherungsprämien.

 

 

 

Highlights:

  • Variable Gestaltung der Versicherung nach Ihren individuellen Bedürfnissen
  • Beitragsreduzierung durch Vereinbarung von Selbstbehalten möglich
  • Wahl der Karenzzeit (Zeitraum zwischen Schadeneintritt und Beginn der Versicherungsleistung)
  • Schadenfreiheitsrabatt ab dem 3. schadenfreien Jahr
  • auch als Vertreterkosten-Versicherung abschließbar

 

 

Schutz für folgende Berufsgruppen:

  • Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte
  • Psychologen und Psychotherapeuten
  • Heilpraktiker
  • Rechtsanwälte und Notare
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Unternehmensberater
  • Sachverständige und Gutachter
  • Ingenieure
  • Architekten
  • Apotheker
  • sowie vergleichbare Freiberufler oder selbstständig Tätige

 

 

Beispiel aus der Praxis:

Ein Arzt bricht sich im Wintersport-Urlaub einen Arm und kann vier Wochen lang nicht in seiner Praxis behandeln. Er findet jedoch auch keinen Stellvertreter und schließt daher vorübergehend die Praxis.

Auch während dieser Betriebsunterbrechung fallen weiterhin massive Kosten an: Kreditraten, Mieten, Fixkosten und Ihr eigener Lohn summieren sich auf ca. 20.000 Euro.

Die Praxis-Ausfallversicherung deckt sämtliche Kosten der Betriebsunterbrechung ab!

 

 

Bitte beachten!

Eine Praxisausfallversicherung, durch die im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit die fortlaufenden Kosten ersetzt werden, gehört zum Lebensführungsbereich des Versicherten. Die Beiträge zu dieser Versicherung stellen keine Betriebsausgaben dar, die Versicherungsleistung ist nicht steuerbar. Die genaueren Details besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

 

 
Lassen Sie sich unverbindlich beraten und Ihren Versicherungsschutz von uns überprüfen. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an: Telefon: 03461-5479267