Kautionsversicherung

Ein wachsendes Sicherheitsbedürfnis - sowohl der öffentlichen als auch der privaten Auftraggeber - ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass Aufträge ohne Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts kaum noch vergeben werden.

Sie haben die Chance auf einen großen Auftrag, aber die nötige Bürgschaft übersteigt Ihre Kreditlinie bei Ihrer Bank? Eine Kautionsversicherung übernimmt Ihre selbstschuldnerische Bürgschaft, im In- und Ausland – weltweit. Speziell für Reiseveranstalter werden Reisepreisabsicherungen angeboten.

 

 

 

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Der Versicherungsschutz umfasst:

 

Vereinbarung der Avalarten

Sie vereinbaren die notwendigen Avalarten ganz individuell und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, z. B. zur Absicherung von:

  • Mängelansprüchen (früher Gewährleistungsansprüche)
  • Vertragserfüllung nach § 631 ff. BGB (vertragsgemäße Ausführung und Gewährleistung)
  • Vertragserfüllung nach § 632 a Abs.3 BGB (Verbraucherbürgschaft, FoSiG)
  • An- und Vorauszahlungen
  • Verpflichtungen aus gewerblichen Mietobjekten
  • Forderungen aus Autobahnmaut
  • Rekultivierungsverpflichtungen
  • Verpflichtungen gegenüber Zollbehörden
  • Forderungen nach § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Wertguthaben bei vereinbarter Altersteilzeit
  • Zeitguthaben aus Arbeitszeit- und Entgeltkonten
  • Erschließungsmaßnahmen
  • Forderungen aus Angebotsabgaben (Bietungen)
  • Forderungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Forderungen aus Subventionen für Flächenstilllegungen
  • Forderungen aus dem BSP System IATA
  • Forderungen aus vorläufig vollstreckbaren Urteilen (Prozessbürgschaft)
  • Änderung der Benennung der Prozessbürgschaft in Forderungen aus Entscheidungen nach ZPO (z.B. Prozessbürgschaft)
  • Bauhandwerkerforderungen nach § 648a BGB
  • Dienstleistungsverträgen
  • Mitarbeiterbeteiligungen

 

z.B. Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter:

Seit 1994 müssen Anbieter von Pauschalreisen (gemäß § 651k BGB) ihren Kunden gegenüber für den Fall ihrer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz die Absicherung des gezahlten Reisepreises nachweisen. Als Nachweis einer Insolvenzabsicherung dient die Ausgabe von Sicherungsscheinen an die Reisenden.

z.B. Insolvenzabsicherung für Zeitguthaben:

Wenn dem Unternehmen Insolvenz droht, sind die Zeitguthaben, die Mitarbeiter bei guter Auftragslage aufgebaut haben, abgesichert. Der Versicherungsnehmer benennt den Treuhänder, der bei einer Insolvenz die Zahlungen aus der Versicherung in Empfang nimmt und an die Beschäftigten weitergibt.

 

 

Vorteile für Ihr Unternehmen:

 

  • Ihre Banklinien werden entlastet und damit Ihre Liquidität geschont.
  • schnell in der Entscheidungsfindung
  • flexibel bei der Vertragsgestaltung
  • Unterstützung im In- und Ausland
  • Ablösung bestehender Bürgschaften
  • Liquiditätsverbesserung durch Ablösung von Sicherheitseinbehalten
  • Entlastung der Bankkreditlinien
  • Reduzierung der Kreditsicherheiten bei der Bank möglich

 

 

Beispiel aus der Praxis:

 Eine Baufirma hat die Chance, einen Großauftrag mit einem Volumen von fast 100.000 Euro zu erhalten. Die Hausbank ist nur unter Einschränkung der bestehenden Kreditlinie bereit, die vom Auftraggeber der Baufirma geforderte Bürgschaft zu gewähren. Die Kautionsversicherung stellt deshalb eine willkommene Alternative dar.

 

 

Lassen Sie sich unverbindlich beraten und Ihren Versicherungsschutz von uns überprüfen. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an: Telefon: 03461-5479267

 

 

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