Betriebsgebäude

Um im Wettbewerb bestehen zu können, sind Gewerbebetriebe stärker denn je auf den Einsatz moderner Technik angewiesen. Betriebsgebäude und -einrichtung sowie die technische Ausrüstung werden immer kostspieliger, womit aber auch das Risiko eines Schadens steigt.

Eine langfristige Finanzplanung ist daher im Rahmen Ihres Risk-Managements bzw. Versicherungskonzepts unerlässlich.



 

 

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Der Versicherungsschutz umfasst:

Bei einem Schaden fängt ein Wettlauf mit der Zeit an. Jeder Tag Verzögerung bei der Wiederherstellung der Produktionskraft erhöht die Gefahr, dass Kunden zur Konkurrenz abwandern. Daher ist gerade in Zeiten harten Wettbewerbs die schnelle Wiederherstellung der Betriebstätigkeit und der Liquidität nach einem Schaden oft entscheidend. Ein leistungsstarker Versicherer vermag Ihnen folgenden Schutz zu bieten.

Versicherungsschutz besteht für Sachschäden durch:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser
  • Sturm mit Hagel

Versichert sind Ihr(e) Betriebsgebäude einschließlich Grund- und Kellermauern. Eine Vorsorgeversicherung gilt für Wertsteigerungen sowie für Um- und Anbauten (sofern beantragt).

 

 

Leistungen im Detail:

  • Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der zerstörten oder beschädigten Gebäudeteile.
  • Die Versicherungssumme ist gleitend, d.h., dass sich der Versicherungswert den allgemeinen Baukosten anpasst und somit keine Unterversicherung eintreten kann - allerdings nur, sofern die Summe bei Vertragsbeginn richtig ermittelt und alle An- und Umbauten nachgemeldet wurden

Folgende Positionen sollten dabei mitversichert sein:

  • Abbruch-, Aufräumungs-, Feuerlösch-, Bewegungskosten;
  • Aufräumungs-, Abbruch-, Abfuhr- und Isolierkosten für radioaktiv verseuchte Abfälle;
  • Dekontaminationskosten für verseuchtes Erdreich;
  • Überspannungsschäden durch Blitz;
  • Preisdifferenzen;
  • außen angebrachte Sachen;
  • Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen;
  • Klimaanlagen u. ä.;
  • Sachverständigenkosten;
  • Grundstücksbestandteile (z.B. Einfriedungen, Hof- und Gehsteigbefestigungen, elektrische Freileitungen, Ständer, Masten, Hundezwinger, Müllbehälterboxen);
  • Schäden durch Rohrbruch oder Frost an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück;
  • Aufwendungen für das Entfernen von durch Sturm umgestürzter Bäume;
  • Gebäudebeschädigungen infolge Einbruchdiebstahl.

 

 

Ermittlung der Versicherungssumme:

Für die Richtigkeit der Versicherungssumme haften grundsätzlich der Versicherungsnehmer selbst. Daher sollten Sie zur Ermittlung der richtigen Versicherungssumme den Rat eines Versicherungsmaklers nutzen, damit Sie in keine Unterversicherung geraten können. Die meisten Versicherer gewähren Unterversicherungsverzicht unter einer der folgenden Voraussetzungen:

  • Vorlage und Akzeptanz eines Bausachverständigen-Gutachtens;
  • Zutreffende Angabe des Gebäude-Neuwerts auch in Preisen eines anderen Jahres, Umrechnung der Versicherungssumme durch den Versicherer;
  • Vorlage der letzten Policenkopie des ehemaligen Monopol-/Zwangsversicherers.

Die meisten Versicherer bieten im Leistungsspektrum abgestufte Paketlösungen an. Hier ist im besonderen auf das "Kleingedruckte" zu achten, damit Sie im Schadenfall keine unliebsamen Überraschungen erleben.

 

 

Schadenbeispiele aus der Praxis:

 

Lassen Sie sich unverbindlich beraten und Ihren Versicherungsschutz von uns überprüfen. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an: Telefon: 03461-5479267

Ihr UVD-Team

 

 

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