Betriebliche Unfallvorsorge

Die betriebliche Unfallversicherung ist eine vorsorgende Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung, mit der Lücken im Unfallschutz geschlossen werden können. 

Die gesetzliche Unfallversicherung ist verpflichtend für alle Arbeitgeber. Allerdings reichen die Leistungen daraus nicht aus, um im Fall eines Unfalls mit sich anschließender Invalidität finanziell ausreichend abgesichert zu sein. Außerdem sind ausschließlich Arbeitsunfälle und Unfälle, die auf direktem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause passieren, versichert.

 

 
 
 
 
 

Vorsorge für Unternehmen:

Ergänzend zur gesetzlichen Unfallversicherung können Arbeitgeber bei einem Versicherer ihrer Wahl zu sehr günstigen Konditionen eine betriebliche Unfallversicherung abschließen, die eine Versorgungslücke schließt und Arbeitnehmer zusätzlich absichert. Solche Sondervereinbarungen, die den Arbeitnehmern eines Unternehmens zugute kommen, wirken sich positiv auf das Betriebsklima aus und dienen der Verbundenheit der Arbeitnehmer mit ihrem Unternehmen. Die betriebliche Unfallversicherung ist eine Gruppenversicherung, die es zu attraktiven Konditionen mit umfassenden Leistungen gibt. Ein Versicherungsvergleich im Internet gibt Aufschluss

 

 

Schutz der betrieblichen Unfallversicherung:

  • Unfallschutz rund um die Uhr
  • Schutz bei Dienstreisen aber auch für Besucher und Gäste
  • Schutz bei Sportveranstaltungen
  • Möglichkeit der variablen Anpassung auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers
  • Modulare Produktgestaltung bezüglich der Versicherungssummen

 

 

Leistungen der betrieblichen Unfallversicherung:

  • gezahlt wird bereits bei einer Invalidität ab 1 %
  • ab 50 % Invalidität besteht die Möglichkeit eines Anspruchs auf lebenslange Rente
  • Übernahme von Umbaukosten am Arbeitsplatz
  • Übernahme von Bergungskosten
  • Leistungen im Todesfall versicherbar
  • Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld kombinierbar

 

 

Vorteil für Arbeitgeber:

Für den Arbeitgeber gibt es die betriebliche Unfallversicherung zu attraktiven Prämien, je mehr Mitarbeiter versichert werden, desto niedriger ist der Beitrag. Dabei ist es nicht notwendig, die zu versichernden Mitarbeiter namentlich zu nennen. Die Anzahl der Personen ist ausreichend und wird in der Zahl einmal jährlich aktualisiert. Die betriebliche Unfallversicherung sichert auch Freizeitunfälle der Mitarbeiter, sodass diesen der Abschluss einer privaten Unfallversicherung für sich persönlich erspart bleibt.

Für einen geringen Beitrag pro Mitarbeiter können Arbeitgeber sich sozial engagieren und die Leistungen ihrer Arbeitnehmer entsprechend würdigen. Die Beiträge zur betrieblichen Unfallversicherung können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

 

 

Schadenbeispiele aus der Praxis:

Querschnittslähmung durch Autounfall


Ein Mitarbeiter einer Firma verunglückt auf einer Betriebsreise schwer mit seinem Auto. Er ist querschnittsgelähmt. Bei einer Grundinvaliditätssumme von 100.000 € erhält er aufgrund des gewählten Mehrleistungsmodell 500.000 € ausgezahlt. Zusätzlich erhält er - da versichert - eine lebenslange monatliche Rente von 1.000 €. Da er unfallbedingt im Krankenhaus lag, bekommt er auch das vereinbarte Unfallkrankenhaustagegeld mit Genesungsgeld.

Zusammenstoß mit Straßenbahn


Ein Arbeitnehmer wird auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle von der Straßenbahn erfasst. Zusätzlich zu der Invaliditätssumme erhält er durch den unfallbedingten Krankenhausaufenthalt Unfall-Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld.

 

 

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