Altersvorsorge & RuhestandDie betriebliche Altersvorsorge (bAV) „Die bAV wird ein immer wichtigeres Instrument zur Altersvorsorge. Durch die staatliche Förderung ist sie für alle Arbeitnehmer interessant und aufgrund des Fachkräftemangels auch für Firmen ein interessantes Instrument zur Bindung und Gewinnung von Mitarbeitern“
Definition der bAV: Unter betrieblicher Altersversorgung sind alle Leistungen der Alters-, Invaliditäts und Hinterbliebenenversorgung zusammen zu fassen, die der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses zugesagt hat (§ 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG). Eine betriebliche Altersversorgung kann auch Nicht-Arbeitnehmern (z. B. Handelsvertretern) aus Anlass ihrer Tätigkeit für das Unternehmen zugesagt werden. Dies gilt auch für Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft. Einzelunternehmen sind jedoch ausgeschlossen. Merkmale der bAV:
Gründe für die bAV Aus den Medien ist bekannt, dass die gesetzlichen Rentenansprüche der zukünftigen Rentner nicht mehr ausreichen werden, um deren gewohnten Lebensstandard zu halten. Um diese so genannte "Versorgungslücke" zu schließen und den heutigen Arbeitnehmern finanzielle Einbußen im Alter zu ersparen, setzt der Staat zunehmend auf die Eigeninitiative der Arbeitnehmer. Zur Motivation bzw. entsprechenden Förderung dieser Eigeninitiative hat der Gesetzgeberbedeutsame Änderungen mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) u.a. im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) vorgenommen. Allein mit dem Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung gem. § 1 a BetrAVG wurde eine wesentliche Grundlage zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung geschaffen.
- aus Sicht des Arbeitgebers
- aus Sicht des Arbeitnehmers
- im Vergleich zu privaten Altersvorsorgeverträgen (je nach Konstellation)
Mögliche Durchführungswege der bAV:
Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich etwas umfangreicher auf den folgenden Seiten oder rufen uns einfach an unter: Telefon: 03461-5479267
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