Der Schadenservice- unser Leistungsversprechen!

 

Dem Schadenservice messen wir eine besondere Bedeutung bei - denn er löst nicht nur unser Versprechen ein, Ihnen in einem Schadenfall hilfreich und fachgerecht zur Seite zu stehen, sondern ist sogar gesetzliche Verpflichtung.

Hier zeigt sich auch, ob das betriebliche Risk-Management gegriffen hat, nämlich einen Schaden möglichst gering zu halten und nicht zu einem Existenz bedrohenden Risiko werden zu lassen.

 

Ein Schaden ist eingetreten, was ist zu tun?

Bitte beachten Sie grundsätzlich!
Wichtig ist nur, dass Sie uns den Schadenfall möglichst zeitnah melden. In der Regel verlangen die Versicherer eine Schadenmeldung innerhalb von einer Woche ab Eintritt oder Kenntnisnahme des Schadens. In einigen Sparten gelten abweichende Regelungen abhängig von der Versicherungsart.

 

  • möglichst das Download-Formulare verwenden,
  • alle Fragen beantworten,
  • den Schadenhergang ausführlich schildern, evtl. mit Skizze auf einem gesonderten Blatt erläutern,
  • Alter, Kaufpreis von beschädigten Sachen angeben, Rechnungen oder Kostenvoranschläge beifügen,
  • bei Fax-Meldungen Unterschrift nicht vergessen.

 

Was muss ich noch im Schadenfall beachten?
In erster Linie kommt es bei Schadenfällen auf eine möglichst gute Beschreibung an. Eine vollständige Schadenschilderung mit allen relevanten Informationen verkürzt die Schadenbearbeitung deutlich und Sie können eher mit einer Entschädigung rechnen.

Bitte erkennen Sie Ansprüche weder ganz oder teilweise an oder leisten gar eine Zahlung, weil dadurch der Versicherungsschutz gefährdet werden kann.

Nicht jeder Schaden ist versichert. Vermeiden Sie daher Zusagen über eine Zahlung eines Schaden. Die Prüfung liegt ausschließlich bei der entsprechenden Abteilung des Versicherers. Die Schadenabteilung kann den Versicherungsmakler jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ermächtigen, kleinere Schäden selbst zu regulieren (Vertreterregulierung). Ersetzt wird der tatsächlich entstandene Schaden, d. h. es wird eine Zeitwertentschädigung geleistet.

Häufig sind zusätzliche Ermittlungen notwendig, um die Rechtmäßigkeit der Ansprüche zu prüfen. Es ist dem Versicherer deshalb nicht immer möglich, zum Schadenersatzanspruch sofort Stellung zu beziehen

 

Wie kann ich den Schaden am besten melden?
Für eine schnelle Schadenmeldung stellen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Die einfachste Form ist die Schadenanzeige über unsere Download-Formulare an uns weiterzuleiten. Wir werden uns dann so schnell wie möglich um die Bearbeitung kümmern bzw. Rücksprache mit Ihnen nehmen, wenn noch Informationen notwendig sind. Je umfangreicher die Fragen beantwortet werden, je schneller erfolgt die Regulierung.
Alternativ können Sie innerhalb der Geschäftszeiten uns persönlich erreichen und den Schaden telefonisch melden. Die meisten Versicherer versenden jedoch nach unserer telefonischen Übermittlung ihr eigenes Schadenformular. Diese sind meist unverständlich und verzögern die Regulierung.

 

Nutzen Sie unsere Schadenformulare oder rufen Sie uns einfach an: Telefon: 03461-5479267.                     

 

Download-Formulare:

 

 

 

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