DirektversicherungDie Direktversicherung ist ein Versicherungsvertrag, den der Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter abschließt. Versicherungsnehmer ist also der Arbeitgeber, versicherte Person der Arbeitnehmer. Die Versicherungsleistungen stehen dem Arbeitnehmer bzw. seinen Hinterbliebenen zu – die versorgte Persone ist bezugsberechtigt. Dieses Bezugsrecht ist bei einer Direktversicherung mit Entgeltumwandlung sofort unwiderruflich.
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